GKV oder Standardtarif

16.07.2020 12:57:29

Guten Tag Herr [Name ausgeblendet],

Sie verweisen auf Ausführungen von Herrn [Name ausgeblendet]raten eher zur PKV hier
Standardtarif als zur GKV.

Ich wechselte 2015 von der PKV zur GKV und nahm meinen Zahnzusatz und
2-Bett-Zimmer Tarif von der LKH mit ins Boot.
Hatte grausame Vorstellungen von der GKV, die sich nicht bewahrheiteten -
nur auf ein CT warte ich schon mal ein paar Monate, aber ansonsten merke ich
keinen Unterschied.

Mein Vater wechselte bei der Continentalen in den Standardtarif - ich warnte
meine Mutter, die aber schon immer schlauer war.
Leider biss ihn 2 Jahre später eine infizierte Zecke. Seit dem lag er min 5x
auch für längere Zeit im Krankenhaus.
Da ich die Abrechnungen begleite, weiß ich um die heftigen Zusatzkosten,
weil kein Arzt zum 1,8 fachen Satz arbeitet.
Ich kann nur dringend davor warnen, diesen Tarif vorzuziehen, wenn es die
Möglichkeit gibt, in die GKV zu wechseln.

Nun ist mein Vater ein Pflegefall und ich darf feststellen, dass auch hier
die GKV so manchen Vorteil zur PKV hat.

@ Herrn [Name ausgeblendet]: Lassen Sie Ihren Kunden zur GKV wechseln, es sei denn,
dass Herr [Name ausgeblendet]Erkenntnisse hat, dies nicht zu tun.
In diesem Sinne ...

Glück auf!

[Name ausgeblendet]

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16.07.2020 13:39:13

Moin Pe Strurm,

ich kann den Ausführungen nur zustimmen. Als gutverdienender Rentner muss ich in der GKV den Höchstbeitrag bezahlen. Das mag sozial gerecht sein, schmerzt dennoch. Der ganz große Vorteil der GKV ist doch, dass wenn mein Einkommen sinkt, fällt auch der GKV Beitrag oder ich nur noch Rente beziehe, dann wechsle ich in die KVdR und dann ist mein Beitrag kaum noch spürbar.
Dagegen würde bei der PKV der Beitrag doch dann wesentlich höher sein.

Über Leistungsunterschiede kann man sich kaum streiten. Wenn man nicht gerade in einem Luxustarif der PKV ist, sind die Leistungen der GKV um Längen besser.

Meine Empfehlung ist grundsätzlich GKV (wegen oben) und wenn man denn schnellere (nicht bessere!) Leistungen erhalten will kann man ja, solange man "Gutverdiener" ist einen ambulanten Zusatztarif machen. Dann wird einem schneller geholfen MRT/CT innerhalb von einer Woche.

Von KH Zweibettzimmer o.ä. -Tarife halte ich gar nichts. Ins KH kommt man selten und wenn nur wenige Tage. Dafür habe ich kürzlich 90€ je Tag zusätzlich privat an das KH bezahlt, bekam die Zeitung mit Frühstück aufs Zimmer geliefert. Das kann man sich dann mal leisten. Dauert ein KH Aufenthalt länger, so geht das meist mit Intensivmedizin einher - und da gibt es keine Klassen. Da ist es völlig egal, ob man 1-Bett, 2 Bett oder Chefarzt versichert hat. Da wird das Notwendige getan. Ich kenne auch Fälle, da waren 1-Bett Zusatztarife vorhanden, aber es waren keine entsprechenden Zimmer frei und die Kunden lagen 3-Fach!! Also auch noch alles umsonst versichert.

Also Fische immer mit Butter
Gruß

[Name ausgeblendet]

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16.07.2020 16:14:37

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

der Kunde kommt niemals mehr in die KVdR (eine Pflichtversicherung in der
GKV), sondern bleibt als Nur-Rentner dort auf alle Ewigkeit freiwillig
versichert, denn er war in der 2. Hälfte seines Berufslebens weniger als 90
% in der GKV.

Der Nachteil ist nicht, dass er bis zum Höchsbeitrag zahlt, sondern dass er
auf jegliche auch Privatrenten (und übrigens auch anderes laufendes
Einkommen wie Mieten und Zinsen) auch Beiträge zur GKV zahlen muss, alles
zusammen bis zum Höchsbeitrag. In der KVdR müsste er das als damit
Pflichtversicherter nicht.

Wenn er neben der Rente noch etwas als Arbeitnehmer verdient, wird er indes
als solcher pflichtversichert, und muss dann nur noch auf gesetzliche
Renten, Arbeitseinkommen und Betriebsrente GKV-Beiträge zahlen, spart sich
also diese auf private, Basisrente, Riester, Zinsen und Mieten.

Fällt dann dieser Arbeitslohn weg, zahlt er aber ggf. nicht weniger an die
GKV, sondern sogar mehr, denn nun ist er lediglich noch freiwillig
versicherter Rentner, muss zwar von keinem Arbeitslohn mehr etwa an die GKV
zahlen, dafür aber nun auf alle private, Basisrente, Riester, Zinsen und
Mieten. Sein Einkommen sinkt - an die GKV zahlt er aber nun ggf. sogar noch
weit mehr.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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16.07.2020 16:42:37

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

es gibt hier nichts wegen einer Befreiung zu überlegen, denn in § 8 SGB V
sind die Befreiungsmöglichkeiten abschließend aufgeführt. Wer mit noch 54
eine versicherungspflichtige abhängige Beschäftigung neu aufnimmt, wird in
der GKV pflichtversichert, ohne Wenn und Aber, es sei denn, eine der
Befreiungsmöglichkeiten des § 8 SGB V bestünden, wie hier aber eben nicht.

Will man die GKV vermeiden, muss man etwas später (mit 55) sich anstellen
lassen, oder nur in einem Minijob, oder oberhalb der
Pflichtversicherungsgrenze verdienen, oder auch überwiegend selbständig
tätig sein. Solche Überlegungen sind also anzustellen, bevor man den
Arbeitsvertrag unterschreibt, und man ohne sich noch wehren zu können von
der GKV zwangsweise eingefangen wird.

Was dann auf Sicht nicht nur leistungsschwächer, sondern auch noch weit
teurer als auch ganz normale PKV-Tarife werden kann.

Und die üblichen Produkte, die man im Altersvorsorgebereich sinnvollerweise
anbieten könnte, dann auch noch derart unattraktiv macht.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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16.07.2020 17:26:00

Guten Tag Herr [Name ausgeblendet],

Ihre Ausführungen sind, wie immer, sehr hilfreich und ich hoffe ich darf, etwas abweichend vom Hauptthema,
eine Zusatzfrage stellen:
Mein Schwiegersohn (53J.) muss seinen Einmannbetrieb leider, Corona-bedingt, aufgeben und hat dann kein Einkommen mehr.
Z.Zt. ist er in der PKV und war ebenfalls weniger als 90% seines Berufslebens in der GKV, ich gehe davon aus, das er durch die Aufnahme einer
abhängigen Beschäftigung in der GKV pflichtversichert wird und damit die PKV beenden kann.
Findet er jedoch keine Beschäftigung als Angestellter, ist er dann in der Familienversicherung seiner Ehefrau (beschäftigt in Vollzeit) versichert und kann die PKV kündigen???
Ich habe Ihren Ausführungen entnommen, dass er auf jeden Fall als Rentner freiwillig versichert in der GKV bleibt und von allen Einkommensarten, bis zur Beitragsbemessungsgrenze
Beiträge zahlen muss. Bezieht er jedoch nur noch ausschließlich eine Altersrente von der GRV, dann eben auch nur Beiträge von dieser Rente aber er bleibt freiwillig Versicherter.

Insofern verstehe ich den Einwand von Herrn [Name ausgeblendet]: " Der ganz große Vorteil der GKV ist doch, dass wenn mein

[Name ausgeblendet]

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16.07.2020 18:04:21

Moin Herr [Name ausgeblendet],

da haben Sie insgesamt recht. Ich meinte aber nicht den aktuellen Fall, sondern eher das "Modell [Name ausgeblendet]"

Mit Gruß

[Name ausgeblendet]

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16.07.2020 20:08:57

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

ja da gibt es auch eine Merkwürdigkeit.

Um beim Ehegatten in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert zu
sein, darf man nur über geringes Einkommen (um die 450 EUR mtl.) verfügen,
also einen Minijob, oder eine geringe gesetzliche Rente, wie sie bei
ehemaligen Selbständigen oft gegeben ist. Man wird dann auch gar nicht
freiwillig versicherter Rentner, sondern bleibt in der Familienversicherung.

Dann zahlt man also auch als Rentner auf diese Einkünfte keine
GKV-Beiträge. Außer: man wäre in der KVdR pflichtversichert, womit die
Familienversicherung dann endet. Was man auch wird, wenn man (bei
Rentenbezug) schon immer in der Familienversicherung war, statt selbst
Mitglied der GKV.

Und endet die beitragfreie Familienversicherung wegen Tod des Ehegatten,
dann wird der Witwer, wenn er damit eine "Witwerrente" bezieht, selbst in
der KVdR versichert.

Diese positive Folge hat der Bezug der Witwerrente (wenn also die eigene im
Verhältnis gering genug ist) übrigens sogar dann, wenn der Mann vorher statt
in der Familienversicherung freiwillig versichert war - er erbt auch dann
sozusagen die Pflichtmitgliedschaft und kann - wenn ihn das nicht genug
tröstet - das damit ersparte Geld z.B. in Hochprozentiges investieren, um
seinen verbliebenen Kummer zu ertränken.

Hier hat also derjenige, der sonst freiwillig Versicherter - ohne
Pflichtversicherung in der KVdR wäre, sogar einen Vorteil, weil seine
(vorausgesetzt geringe) Rente von GKV-Beiträgen ganz unbelastet bleibt,
infolge beitragsfreier Familienversicherung, der in der KVdR
Pflichtversicherte aber eigene Beiträge zahlen muss.

Mit Beginn der Familienversicherung kann dann auch die PKV gekündigt werden,
wonach man dann egal was passiert jedenfalls in der GKV bleiben kann.

Es ist eine ganz normale Erscheinung unseres Sozialstaats, das die
Regelungen so komplex wirken, dass derjenige, der mehr Einnahmen hat, ab
ggf. Überschreiten von Schwellen erst einmal durch erhöhte Belastung oft
schlechter gestellt ist als mit weniger. Versuche, das abzufedern, sind
bisher gescheitert.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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17.07.2020 09:37:44

Moin Herr [Name ausgeblendet],

vielen Dank und ein schönes Wochenende

[Name ausgeblendet]

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