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26.10.2009 - dvb-Presseservice

Deutsche Versicherungswirtschaft: Vorwurf mangelnder Transparenz unzutreffend

Heutige Presseberichte, wonach das internationale Bilanzgremium IASB Versicherungsunternehmen künftig erlauben soll, einen Teil ihrer Aktien aus der Ergebnisrechnung "auszulagern", weist Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung, als falsch zurück:

"Von mangelnder Transparenz kann überhaupt keine Rede sein. Kurzfristige Wertschwankungen aus Aktien wirken sich im Eigenkapital der Unternehmen aus und sind in den Anhangangaben detailliert zu erläutern. Zumal natürlich unverändert für deutsche Versicherer die bilanziellen Regelungen des Handelgesetzbuchs (HGB) die Grundlage für den zu veröffentlichten Einzelabschluss und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Kapitalanlage sind. Die Regelung IAS 39 gilt nur für börsennotierte Gesellschaften.

Dass Versicherungsunternehmen Aktienrisiken im Wege der ergebnis-neutralen Bilanzierung "verstecken" können sollen, entbehrt jeder Grundlage. Die aktuelle Diskussion zeigt aber, wie dringend der Bilanzierungsstandard für Versicherungen benötigt wird."



Frau Ulrike Pott
Leiterin Presse und Information
Tel.: 030 - 20 20 – 51 10
E-Mail: u.pott@gdv.de

Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V
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