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20.12.2007 - dvb-Presseservice

Neue Steuer auf Kapitalanlagen belastet Anleger und Sparer

Freiburg, Dezember 2007 - Anleger, Sparer und auch Unternehmen müssen sich mit der Abgeltungssteuer auf eine neue Besteuerung für Gewinne aus Kapitalvermögen einstellen. Betroffen von der Abgeltungssteuer sind alle, die Einkünfte aus Kapitalvermögen haben. Dazu gehören neben den „klassischen“ Sparern und Geldanlegern beispielsweise auch GmbH-Geschäftsführer oder Aktionäre. Zukünftig werden 25 Prozent Steuer auf alle Kapitalerträge direkt an der Quelle, also beispielsweise direkt bei der Bank oder der Sparkasse einbehalten und ans Finanzamt abgeführt.

Wichtig: Wertpapiere, die noch im nächsten Jahr erworben werden, genießen grundsätzlich Bestandsschutz. Wer solche Investments vor dem Inkrafttreten der neuen Steuer veräußert, muss von dem Gewinn keine Abgeltungssteuer abführen, sofern er die einjährige Spekulationsfrist eingehalten hat. Schon 2008 müssen Unternehmen und ihre Berater daher gezielt prüfen, wie sie Vermögen zur Steueroptimierung umschichten können. In dem Buch „Die neue Abgeltungssteuer – Steuern optimieren durch Vermögensumschichtung“ aus der Reihe Haufe aktuell hat Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht Ingeborg Haas als Expertin die neue Besteuerung umfassend und praxisnah aufgearbeitet.

Vor dem Hintergrund der neuen Besteuerung, entwickelt das Buch zahlreiche Praxisbeispiele und Arbeitshilfen für Steueroptimierungsstrategien. Der Titel bietet Checklisten zu verschiedenen Kapitalanlagen, Ausschüttungsbeschlüsse, ein Glossar zu den wichtigsten Anlageformen und eine Gegenüberstellung der alten und neuen Rechtslage. Als eine der ersten Publikationen am Markt erläutert das Fachbuch detailliert und praxisorientiert wie die Übergangszeit noch ausgenutzt werden kann, um das eigene Vermögen vor der neuen Steuer zu schützen.



Frau Alexandra Rudolf
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