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10.10.2006 - dvb-Presseservice

SANICARE gewinnt Gerichtsprozess!

Die SANICARE-Versandapotheke darf Zuzahlungsgutscheine weiter einlösen

Das Osnabrücker Landgericht schmetterte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. ab: Deutschlands größte Versandapotheke SANICARE darf weiterhin Krankenkassengutscheine einlösen und den Patienten damit Zuzahlungen für Arzneimittel ersparen.

Die niedersächsische Apotheke bietet seit Anfang Juli den Krankenkassen ein entsprechendes Kooperationsmodell an. Die Krankenkassen dürfen an ihre Versicherten Zuzahlungsgutscheine verteilen; die Kassengutscheine können Sie dann bei der SANICARE-Versandapotheke einlösen.

Zahlreiche Kassen, wie beispielsweise die IKK Weser Ems, die AOK Westfalen-Lippe, die Kaufmännische Krankenkasse und die DAK nehmen dieses Kooperationsangebot an und ersparen ihren Mitgliedern damit pro verschreibungspflichtiges Medikament zwischen 5 und 10 Euro.

Fragen auch Sie Ihre Krankenkasse nach den Zuzahlungs-Gutscheinen, die Sie bei der SANICARE-Versandapotheke einlösen können und sparen Sie die gesamte Zuzahlung!



Frau Simone Brundiek
Tel.: 0 54 24 / 801-233
E-Mail: simone.brundiek@sanicare.de

Sanicare-Apotheke
Grüner Weg 1
49196 Bad Laer
Deutschland
http://www.sanicare.de/