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20.10.2005 - dvb-Presseservice

Steuervorteile gleichen kurze Laufzeiten aus

Altersvorsorge für die Generation 50 plus

Die rückläufigen Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben die Pläne für den Ruhestand bei vielen heute 50- bis 60-Jährigen durchkreuzt. Während des größten Teils ihres Arbeitslebens wurde ihnen eine sichere Rente versprochen - private Vorsorge als Sparen für gewisse Extras oder die Erben abgetan.

Es steht aber fest, dass künftige Rentner ihren gewohnten Lebensstandard nicht mehr ohne eine zusätzliche private und betriebliche Vorsorge werden halten können. Für viele über 50-Jährige stellt sich daher die Frage, ob sie in relativ kurzer Zeit noch eine spürbare Zusatzrente aufbauen können. Die Finanzpresse empfiehlt private Rentenversicherungen mit steuerlicher Förderung. So bezeichnet die Zeitschrift "Finanztest" 9/05 die geförderte Basisrente als "Geldanlage Spitze", die "Wirtschaftswoche" 36/05 als ein "ideales Sparmodell".

Die Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG hat mit der RingBasisRente sprint ein Produkt aufgelegt, das sich insbesondere für die "Generation 50 plus" als ideales Altersvorsorgeprodukt erweist, etwa um kurz vor dem Ruhestand noch die Rentenlücke zu schließen. Durch die Nutzung der steuerlichen Vorteile aus dem Alterseinkünftegesetz lassen sich auch bei kürzeren Laufzeiten oder durch Einmalzahlungen hohe Renditen erzielen und ein verlässliches Zusatzeinkommen aufbauen. Und dies verbunden mit einer Garantie für eine lebenslange Rente.

Durch hohe Flexibilität in der Einzahlungsphase ermöglicht die RingBasisRente sprint, die umfangreichen Steuervorteile optimal zu nutzen. So lassen sich jederzeit Einmalzahlungen, z. B. aus einer frei gewordenen Lebensversicherung, Schenkung oder Erbschaft, steuergünstig integrieren. Bei einem zusammen veranlagten Ehepaar wäre dies für bis zu 40.000 Euro im Jahr möglich.

Die steuerliche Förderung setzt sich in der Auszahlungsphase fort: Für einen Rentenbeginn bis 2040 müssen Zahlungen aus einer privaten Rente über den gesamten Rentenbezug nur anteilig versteuert werden. Zudem ist die Steuerpflicht bei den meisten Normalrentnern gering ? zumindest aber kleiner als im Erwerbsleben, d. h. der Ansparphase.

Der große Vorteil bei kurzen Laufzeiten mit regelmäßigen Einzahlungen: Die Beiträge sind zu einem höheren Anteil absetzbar als der Besteuerungsanteil der Rente beträgt.



Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Herr Thomas Wedrich
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