Grundfähigkeit: Diese 11 Versicherer erfüllen den Marktstandard

Nach längerer Pause hat Infinma die Grundfähigkeitsversicherung wieder untersucht. Der Grund für die Pause: In den letzten Jahren wurden zahlreiche neue Produkte auf den Markt gebracht und bestehende Tarife weiterentwickelt.

Die Methodik der Studie überprüft das Vorhandensein der am häufigsten vorkommenden Leistungen. Diese wurden von Infinma als Marktstandard definiert. Insgesamt wurden 17 Qualitätskriterien festgelegt, wie z.B. Prognosezeitraum, rückwirkende Leistungen, Meldefristen etc. Es handelt sich also nicht um ein Produktrating mit Vergleich einzelner Bedingungswerke. Die Untersuchung zeigt, welche Tarife die Infinma-Marktstandards mindestens erfüllen oder übertreffen, das sind 49 Tarife von diesen 11 Gesellschaften:

  • Allianz
  • Alte Leipziger
  • Baloise
  • Barmenia
  • Versicherungskammer Bayern
  • DEVK
  • Die Dortmunder
  • HDI
  • Huk-Coburg
  • Nürnberger
  • VRK

Die genauen Tarife können hier kostenlos nachgelesen werden.

Das Angebot an Grundfähigkeitsprodukten hat in den letzten Jahren zugenommen, für diese Untersuchung wurden 132 Tarife von 31 Anbietern berücksichtigt. Vor drei Jahren waren es noch 67 Tarife von 26 Anbietern. 37,1 Prozent der untersuchten Angebote entsprechen dem Marktstandard, so dass Berater zur Überprüfung des bestehenden Versicherungsschutzes angeregt werden.

Die Produkte in der GF haben recht schnell ein hohes qualitatives Niveau erreicht. Der grundsätzliche starke Wettbewerb im Bereich der Arbeitskraftabsicherung hat sich auch vorteilhaft auf die GF ausgewirkt. Viele Produkteigenschaften, die schon länger aus der BU bekannt sind, wurden inzwischen auch für die GF übernommen.
Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma

Die 17 Kriterien des Infinma Marktstandards:

  1. Prognosezeitraum: Leistung abhängig von der voraussichtlichen Verlustdauer
  2. Rückwirkende Leistung: Rückwirkende Leistung ab Verlustbeginn
  3. Meldefristen: Verzicht auf Meldefristen
  4. Kostenübernahme bei Anreise/Ausland: Kostenübernahme/Anerkennung von ärztlichen Untersuchungen außerhalb Deutschlands
  5. Mitwirkungspflichten: Versicherer muss Gesundheitszustand erfragen, statt VP zur Anzeige zu verpflichten
  6. Befristete Anerkenntnisse: Verzicht auf befristetes Anerkenntnis während Leistungsprüfung
  7. Beitragsdynamik: Leistungserhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung
  8. Garantierte Leistungsdynamik: Dynamik im Leistungsfall
  9. BU-Umwandlungsoption: Umwandlung in eine BU ohne erneute Gesundheitsprüfung
  10. Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung: Abschluss einer Pflegerente bei Vertragsablauf ohne erneute Gesundheitsprüfung
  11. Stundungsoption: Stundung der Beiträge bei finanziellen Engpässen
  12. Verlängerungsoption: Vertragsverlängerung ohne erneute Gesundheitsprüfung
  13. Leistung bei Erwerbsminderung: Erwerbsminderungsrente als Leistungsauslöser
  14. Infektionsklausel: Berufsverbot als zusätzlicher Leistungsauslöser
  15. Tarif-Upgrade: Vertragsanpassung während der Laufzeit
  16. Verlust einer Grundfähigkeit Leistungsauslöser: Verlust einer einzelnen Grundfähigkeit als Leistungsauslöser
  17. Top 80% Grundfähigkeiten: Die Top-80%-Grundfähigkeiten sind versichert