Was für den Solidaritätszuschlag jetzt gilt

Der Solidaritätszuschlag bleibt - aber nicht für alle. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Verfassungsmäßigkeit. Ab 2025 gilt: Ledige zahlen erst ab 89.000 Euro Jahresbrutto, Alleinverdiener in Steuerklasse III ab 160.000 Euro.

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