..die ewige Schwierigkeit der Unterbringung eines Risikoberuf..

13.07.2015 16:05:40

Werte Kollegen ,

wahrscheinlich schon zig Mal erfragt ..aber wer weiß , vielleicht ergeben sich noch neue Infos :

Sohn einer Kundin wird Dachdecker(geselle) und fängt zum 01.08.2015 die Lehre hierzu an. In Sachen S.B.U. konnte bis dato nur die Allianz / Condor Versicherung mit Bedingungen und Beitrag ( beides Starter B.U. )
überzeugen ! Bei einer UV nur Inter Risk und man höre und staune : Hanse Merkur !

Jemand der Kollegen noch andere Versicherer auf dem "Schirm†, die durch Beitrag ,Bedingungen oder guter Annahmepolitik aufgefallen sind ?

Danke im Voraus

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13.07.2015 16:25:11

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

SBU: ich halte das Bedingungswerk der Condor für in einigen Punkten deutlich besser, z.B. Ausscheiden aus dem Beruf, Selbständigkeit (mag ja später mal kommen) und mögliche Leistung schon bei AU.

Unfall: Degenia Prem./Opt. ?

VG,

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13.07.2015 16:40:31

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

kann nicht sagen, ob sie mit meiner Hilfe vielleicht schon zu spät kommen.
Es wäre sinnvoll den Jungen nicht mit dem Beruf ab 01.08. zu versichern, sonst per sofort mit Beginn 01.07. als Schüler.
Da jeder andere Vorgaben hat, müssten Sie sich durchfragen.
Bei machen gilt der Termin "bis Schulende" oder auch "Unterschrift Lehrvertrag".
Vielleicht klappt's noch - viel Glück!!!
Stephan Fleischer

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13.07.2015 16:57:43

Moin moin zusammen,

mit der Einstufung des Berufes bei einer SBU, ist darauf zu achten, ob der Lehrvertrag schon unterschrieben ist oder nicht.
Wenn Unterschrieben ist, dann bitte vorsichtig sein mit der auch Rückwirkenden Einstufung als Schüler. Dokumentiert wird das Antragsdatum und nicht der Beginn. Das wäre eine Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung das eine Falsche Risikobewertung zur Leistungskürzung im Leistungsfall vorgenommen wird, wegen falschen Beruf.
Nach Unterzeichnung des Lehrvertrages wird das der Berufsgenossenschaft aber auch der GKV gemeldet und diese würden auch von einem VU abgefragt werden bei Leistungsfall. Bitte Vorsichtig sein mit der Angabe im Antrag bei einer BU!!!

Zur Unfall würde ich noch mal die VHV und die HKD prüfen, Mitwirkungsanteil, wäre hier das Zauberwort!
Ich bin mir nicht sicher aber am Markt gibt es wohl nur 3 Gesellschaften mit einem 100% Mitwirkungsanteil und mein Kenntnisstand sind es eben die HKD, die VHV und die Hanse Merkur aber bitte auf die Tarife achten! Das ist keine Pauschale Aussage, das die Gesellschaften es in allen Tarifen anbieten.
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

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13.07.2015 17:03:04

Die VHV ist wohl durch die Berufsklassen für Dachdecker deutlich teurer
(etwa doppelte Prämie)...
---

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13.07.2015 18:01:37

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

danke für den Zusatz, aber ich habe unterstellt das der Lehrvertrag noch nicht unterschrieben ist.
Alternativ eine Gesellschaft wählen, die nicht auf den Lehrvertrag sondern auf das Schulende abzielt.
Eine Rückdatierung war auf den Versicherungsbeginn bezogen, nicht auf's Antragsdatum.
Stephan Fleischer

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28.07.2015 08:13:31

Hallo,

ich bin kein besonderer Freund von BU für Berufsanfänger, da recht häufig
der Beruf noch gewechselt wird. Da wird dann oft „teures Geld“ verbraten.

Um aber eine kostengünstige Absicherung zu haben, sollte die „GoldenIV“ von
LV1871 geprüft werden. Das ist eine Kombi aus Unfall- u. GrundfähigkeitsVs
mit interessanten Leistungen. Bei 1000 EUR Rente nur ca. 13-18 EUR mtl.

Mit Gruß

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28.07.2015 09:13:39

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

Ihr erster Satz ist m.E. unverständlich, was meinen Sie genau damit ?

Kostengünstig ist eine FIV, die so kalkuliert ist wie die Golden IV, nur in
den ersten Jahren, spätestens ab 40 "explodiert" der Beitrag.

Wenn schon dieser Bereich, dann m.E. Opti5 der Barmenia.

VG,

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28.07.2015 21:05:01

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

ich meine damit, dass es nicht zwingend ist, einem Berufsanfänger eine
Versicherung gegen Berufsunfähigkeit im Ausbildungsberuf/Zeit zu verkaufen.
Was spricht dagegen, wenn ein AZUBI – aus welchen Gründen auch immer -
einen anderen, neuen Beruf ergreift, bzw. ergreifen muss, dann für diese
Zeit keine private Absicherung hat? Das wird immer ein sehr kurzer Zeitraum
sein, der nicht existenzbedrohend ist.

Es gibt eine Unzahl an Abbrechern, die den Berufswunsch ändern – die haben
auch keinen BU-Schutz! Viel anders ist das m.E. auch nicht bei
„Zwangsabbrüchen“ wegen z.B. Allergien bei Friseuren, Bäckern, Höhenangst
bei Dachdeckern oder mangelnder Eignung (kann fehlender IQ eine Krankheit
sein?). Sie müssen sich halt neu orientieren. Dafür aber hohe Prämien an
Versicherungen zu bezahlen, halte ich für fragwürdig und ob die
Versicherungen mitspielen auch.

Übrigens arbeiten ohnehin nur knapp 40% über 30 noch in ihrem erlernten
Beruf! Denken Sie mal an die Millionen Studienabbrecher, die statt
Ingschönör Lehrer etc. werden.

Es gibt nur ein Argument für BU: die betreffende Person will unter
Ausnutzung der Nichtverweisungsklausel sehr früh Privatrentner werden. Das
könnte für manche eine Perspektive sein.

Mit Gruß

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