§9 VVG - Versicherungsperiode
31.03.2006 13:54:54
Hallo,
Als Versicherungsperiode im Sinne dieses Gesetzes gilt, falls nicht die
Prämie nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, der Zeitraum eines
Jahres.
Die betonung: falls nicht die Prämie nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen
ist....
Hiermit ist doch nicht die Zahlweise gemeint oder?
Meiner erinnerung nach haben versicherungsperiode (=zeitraum) und zahlweise
nichts miteinander zu tun allerdings finde ich in der literatur hierzu
unterschiedliche auslegungen ;)
Einen entsprechenden vvg kommentar finde ich nicht. Hat evtl. jemand eine
eine quelle?
Danke und gruß
[Name ausgeblendet]
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