Alilanz RS - "Sie haben das Recht..."
29.03.2006 14:23:06
Hallo werte Kollegen,
"Sie haben das Recht..." - kann mir jemand von Ihnen sagen, ob die
telefonische Erstberatung bei der Allianz-RS auch Fälle umfasst, die
der Kunde definitiv nicht abgeschlossen hat? Ich meine, dass die
NRV die telefonische Erbstberatung auch für Fälle der nicht versicherten
Komponenten bietet.
Mit freundlichen Grüßen
[Name ausgeblendet]
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