Anrechnung eines Verbiegungsschadens in der Vollkasko

19.04.2006 20:44:33

Guten Abend zusammen,

ich benötige Hilfe bei einem Vollkaskoschaden, bei dem der Gutachter des
Versicherers einen "Verbiegungsschaden" vom Wiederbeschaffungswert abziehen
möchte.

Folgender Fall: Der Wohnwagen des Versicherungsnehmers schaukelt sich
während der Fahrt auf der Autobahn bei 80 km/h dermaßen auf, dass er
schließlich umkippt und das noch verbundene Zugfahrzeug hinten anhebt. Das
Zugfahrzeug des unkontollierbaren Gespanns dreht sich und kracht frontal in
die Leitplake. Glücklicherweise kommen alle Folgefahrzeuge rechtzeitig zum
stehen und es entsteht kein Personenschaden.

Der Gutachter zieht von den eigentlichen Wiederbeschaffungswerten von PKW
und Wohnwagen ca. 2.000 EUR aufgrund eines Verbiegungsschadens ab. Seine
Argumentation: Vor dem eigentlichen Aufprall gegen die Leitplanke wurde das
Fahrzeug durch die Kraft, die durch die Anhebung entstand, verzogen bzw.
verbogen. Dies sei ein Vorschaden und der müsste angerechnet werden.
Gleiches gilt für die Deichsel des Wohnwagens, da der "Verbiegevorgang" vor
dem "Umkippvorgang" lag.

Ist nicht der Schaden als kompletter Schadenvorfall zu sehen? Der
ersatzpflichtige Vollkaskoschaden resultiert schließlich unmittelbar
aufgrund des 1) Schleuderns, 2) Verbiegens und schließlich 3) Aufpralls.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen bei Schadenregulierungen gemacht? Mir
scheint die Argumentation ein wenig weit hergeholt zu sein.

Besten Dank

[Name ausgeblendet]

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