Aufbewahrungsfristen und Maklerhaftung

12.09.2003 17:35:37

Liebe ListenteilnehmerInnen,

weiß jemand von Ihnen, wie lange Kunden- und Vertragsdaten aufzubewahren
sind?

Diese Frage stellt sich im Zusammenhang mit dem "papierlosen Büro" und der
Maklerhaftung, denn Datenträger sind a.) nicht unbegrenzt haltbar und b.)
kann es schwierig bis unmöglich werden, in späteren Jahren auf Formate
zuzugreifen, die technisch nicht mehr unterstützt werden.

Eine Frage schließt sich an. Ich denke, ein Makler haftet 30 Jahre, wenn
er keinen Maklervertrag mit Haftungsbegrenzung mit einem Kunden
geschlossen hat (und das ist ja nicht immer der Fall). Sehen Sie das genau
so?

Beste Grüße

[Name ausgeblendet]

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