Aufhebung der Vereinbarung der Entgeltumwandlung

05.11.2005 15:38:20

Hallo werte Kollegen,

Kundin möchte einen Pensionskassenvertrag nicht mehr fortführen. Welche
steuer- und arbeitsrechtliche Besonderheiten sind dabei zu berücksichtigen?
Führt die Aufhebung der Vereinbarung der Entgeltumwandlung zur
Nachversteuerung der vom Brutto geleisteten Beiträge sowohl beim AG als auch
beim AN? Hier meine ich die Nachzahlung des steuerlichen Vorteils aus EStG
3.63.

Herzlichen Dank im voraus!

[Name ausgeblendet]

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