Aw: Schadenfall in PHV mit Minnibagger
Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],
gewerbliche Verleiher wären wohl bald pleite, denn die Leihe ist im
Gegensatz zur Miete immer unentgeltlich.
Unterstellt Sie meinten gewerbliches Mieten, dann will ich Ihnen eine kleine
Geschichte erzählen.
Es war einmal ein Mann, der hieß [Name ausgeblendet]. Und der wollte in seinem Garten einen
Teich anlegen. Nun war [Name ausgeblendet] nicht gerade der Kräftigste aber er hatte Geld
und konnte es sich so leisten, einen Minibagger zu mieten. Da [Name ausgeblendet] ein
vorsichtiger Mensch war, schloss er sogleich eine Maschinenversicherung ab.
Das läuft so: [Name ausgeblendet] stellt bei einem Versicherer einen Antrag für eine
Maschinenversicherung für zwei Tage und zahlt dafür einen geringen
Versicherungsbeitrag.
Oder ist das Geräte bereits versichert und der Mieter zahlt nur für die
Haftungsfreistellung eine höhere Miete? Oder wird tatsächlich für jeden
Vermietvorgang eine neue Versicherung abgeschlossen (nach Kurztarif oder
prt)?
Egal- also [Name ausgeblendet] ist rundum versichert. Der Minibagger wird geliefert und im
Garten abgeladen. [Name ausgeblendet] will natürlich seine hübschen Sachen nicht schmutzig
machen und geht ins Haus, um sich umziehen.
Währenddessen kommt Paul auf das Grundstück. Paul ist der Schwiegervater von
[Name ausgeblendet], also der Vater von Ottos Frau.
Also da steht nun Paul im Garten und sieht den Minibagger. [Name ausgeblendet] ist nicht
da, er ist ja im Haus, sich umzuziehen.
Paul ist zwar älter als [Name ausgeblendet], hatte aber auch noch nie einen Minibagger
gefahren. Also setzt er sich in den Minibagger und - da der Schlüssel steckt
- startet Paul den Motor. Paul spielt mit ein paar Hebeln und prompt setzt
sich der Minibagger in Bewegung. Plötzlich kann Paul den Minibagger nicht
mehr anhalten - er verliert die Herrschaft über den Minibagger - würde die
Polizei sagen - und Paul stürzt mit dem Minibagger eine Böschung hinab. Der
Bagger ist natürlich kaputt und Paul weint laut.
Da kommt [Name ausgeblendet]. Der ist natürlich nicht glücklich über die Sache, tröstet
aber dann doch Paul und freut sich, dass er eine Maschinenversicherung
abgeschlossen hat.
Die Maschineversicherung reguliert auch sofort den Schaden; sie bezahlt die
Reparaturkosten.
Nach einigen Tagen erhält Paul von der Maschinenversicherung einen Brief. In
dem Brief steht, dass Paul den Schaden verursacht hat und er nun der
Maschinenversicherung den Schaden ersetzen muss. Dafür gibt es ihm VVG sogar
einen Paragrafen und der [Name ausgeblendet]t 69.
Aber Paul macht sich keine Sorgen, denn er hat ja eine
Privathaftpflichtversicherung. Also schreibt er seiner
Privathaftpflichtversicherung einen Brief und bittet sie, den Schaden zu
bezahlen.
Die Privathaftpflichtversicherung ist aber eine geizige
Privathaftpflichtversicherung. Daher schreibt sie dem Paul, dass kein
Versicherungsschutz bestehen würde und erzählt irgendwas von einer
Benzinklausel.
Jetzt ist Paul ratlos und geht zu seinem Versicherungsmakler. Der [Name ausgeblendet]t
Döring, [Name ausgeblendet]. Herr [Name ausgeblendet]ein netter Mensch und der lässt
Paul erst mal seine Geschichte erzählen. Dann erzählt Herr [Name ausgeblendet]von
den vielen armen Haftpflichtversicherern, die immer so viel bezahlen müssen
und dass es für sowas eine Maschinenversicherung geben würde. Es also keine
Deckungslücke gibt und die Privathaftpflichtversicherung deshalb nicht
zahlen muss. Und Paul doch der Maschinenversicherung den Schaden bezahlen
solle, er aber sicher sein darf, gut versichert zu sein.
Und was haben wir von Herrn [Name ausgeblendet]noch gelernt?
Drittschaden: Es gibt echte und unechte Drittschäden. Ein nicht echter
Drittschaden liegt vor, wenn der Bagger zwar einem Dritten gehört, aber der
Bagger selbst beschädigt wird.
Anm.: Und nach den AHB sind unechte Drittschäden vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen.
[Name ausgeblendet]
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