BAV: Direkt-Vers. gem § 40 EStG - arbeitgeberfinanzierter Gruppen-Vertrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
Konzern hat teilweise arbeitgeberfinanzierte UK für seine Firmen
seit 01.01.2005 nach neuem AltEinkG.
In 2003 wurde weitere Fa. mit alter arbeitgeberfinanzierter BAV
nach § 40 EStG übernommen.
2004 vereinbarte Konzern mit Betriebsrat per 01.01.2005
Schließung der § 40 EStG-BAV und die neue nach AltEinkG.
Bisherige § 40 EStG-BAV hat bekanntermaßen Vor- und Nachteile
gegenüber AltEinkG-BAV. Einige Mitarbeiter wollen aber auch noch
die § 40 EStG-BAV-Direkt-Vers. über den Konzern fortführen.
Konzern will aber grundsätzlich nur die AltEinkG-BAV-UK.
Gibt es "Möglichkeiten" die § 40 EStG-BAV-Beiträge weiterhin vom
Arbeitgeber überweisen zu lassen (Betriebs-Ausgaben-Steuerabzug
ist bekannt) und der Konzern erhält irgendwie vom Mitarbeiter
einen Beitrags-Ausgleich?
Oder besteht nur die Umwandlungs-Alternative der arbeitgeber-
finanzierten in eine arbeitnehmerfinanzierte § 40 EStG-BAV-
Direkt-Vers., sofern dies in 2005 überhaupt noch machbar ist?
Brauche heute noch Hilfe!!! Vielen Dank
[Name ausgeblendet]
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