Bankverbindung muß auf Zulassungsvollmacht
30.08.2005 12:26:29
Hallo Kollegen
bin von einer Kundin darüber informiert worden, dass die bisherigen
Vollmachten
für die Zulassung eines Fahrzeugs nicht mehr ausreichen!!!!
Seit 01.08. muß die Bankverbindung des VN vermerkt sein. Aus diesem
Grunde
"durfte" Ihr Vertrauter ein zweites Mal zur Zulassungsstelle.
Weiß jemand etwas genaueres darüber?
Viele Grüße
[Name ausgeblendet]
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