Basistarif Krankenversicherung

03.07.2014 10:02:24

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

Beim Abschluß einer Basisversicherung ist die Beantwortung von
Gesundheitsfragen erforderlich (?). Führt die lückenhafte oder falsche
Beantwortung der Fragen bei der Basisversicherung ebenfalls zu Leistungs-
verweigerung und möglicherweise Rücktritt vom Vertrag?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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03.07.2014 17:26:15

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

Gesundheitsfragen ja. Er braucht aber nicht lügen da angenommen wird.
Hier steht es genau:
http://www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/b/basistarif-in-der-privaten-krankenv
ersicherung.html

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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04.07.2014 08:51:20

Hallo Herr [Name ausgeblendet],
vielen Dank für die Mail. Leider erscheint der berühmte Fehlercode 404,
Seite nicht gefunden.

Folgender Vorgang: Kundin kommt nach [Name ausgeblendet] Abwesenheit wieder nach
Deutschland und wird
von einem guten Bekannten (Ausschließlichkeitsvermittler) mit einer PKV
versorgt und bezüglich
der Gesundheitsfragen wissentlich oder dummerweise falsch beraten. Es
folgt Rauswurf aus der
PKV. Der clevere Vertreter schließt nun eine KV für ausländische
Mitbürger, die vorübergehend
in Deutschland wohnen ab. Wieder kein Versicherungsschutz, da die Kundin
ihren Wohnsitz seit 2011
in Deutschland hat. Letzter Stand war nun eine BasisKV über die HUK. Mir
ging es nun um die Frage,
ob auch die BasisKV bei nicht korrekten Gesundheitsfragen Leistung
verweigern oder vom Vertrag
zurücktreten kann. Selbstverständlich wurden jetzt alle Fragen
gewissenhaft und korrekt beantwortet.
Gruß

[Name ausgeblendet]

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04.07.2014 09:15:48

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

Ja habs gerade gesehn der Link war abgeschniten. Hier in voller Länge:
http://www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/b/basistarif-in-der-privaten-krankenv
ersicherung.html

Wenn den sie denn in eine PKV muß, muß er alle Gesundheitsfragen beantworten
aber die Basiversicherung darf nicht ablehnen. Kann aber sein das einen
Zuschlag gibt.
Sie können dann bei jeder beliebigen PKV den Basisversicherungsschutz
beantragen. Ich hörte von einigen Kollegen das sie dann VU´s nehmen mit
denen sie i.d.R. nicht oder selten zusammen arbeiten :-)

Dennoch bevor ich diesen Versicherungsschutz beantragen würde, würde ich
immer erst noch eine "normale" KV Voll versuchen. Auch wenn eine Kündigung
des Vorversicherers vorhanden ist! Sinnvollerweise mit zuvor geführten
Gesprächen ihrer Maklerbetreuer und dann wenn möglich annonyme Beantragung
bei mehrerern VU´s gleichzeitig.
Ich nehme an das die Kundin seit 2011 zunächst in der PKV versichert war?
Falls sie aber rückwirkend, also ab Beginn rausgeworfen wurde, sieht es dann
aber schon wieder anders aus. Da ich keins kenne welche 3 Jahre Rückwirkend
eine normale Voll KV annehmen würde.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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04.07.2014 09:35:48

Also irgendwie wird der Link immer abgeschnitten...

Herr [Name ausgeblendet]sie ab http:... bis .html alles und fügen sie das im
Browserfensetr ein. So funktioniert das auch.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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