Beitragsanpassung Diensthaftpflicht Nürnberger
07.08.2006 11:58:42
Hallo,
wir haben ein Schreiben der Nürnberger vorliegen, in dem steht:
"Die Versicherungsbedingungen zu Ihrem Vertrag sehen eine Kündigungsmöglichkeit vor, wenn der Beitrag für das neue Versicherungsjahr aufgrund der angleichung nach § 8 III AHB (1981) mehr als das Doppelte des Vorjahresbeitrags beträgt"
Die Kündigung wurde abgelehnt, da nur um 5 % angepasst wurde.
So etwas sehe ich das erste Mal - und ich bin auch schon etliche Jahre dabei. Weiss jemand ob die Nürnberger hier Recht hat und diese Bedingung wirklich gültig ist?
Danke für die Antworten.
Mit freundlichen Grüssen
[Name ausgeblendet]
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