Bergungskosten

09.02.2007 18:51:36

Verehrte Kollegen,

und hier gleich eine triviale Frage hinterher.
Was fällt eigentlich unter Bergungskosten bei einer Unfallversicherung?

Auch das Auto das abgeschleppt werden muss nach einem Unfall oder das Kind
das mit Hilfe eines anderen Hilfsdienstes aus dem Morast gezogen werden muß.
Muß der Körper der versicherten Person verletzt (verunfallt) sein oder zählt
ausdrücklich nur die reine Bergung der Person dazu, also auch das Auto oder
das Fahrrad das vorher durch VP benutzt wurde?

Es grüßt

[Name ausgeblendet]

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