Besonderer Fall - Frage: Liegt Krankenversicherungspflicht vor?
Liebe Kollegen,
ich habe hier einen kniffligen „Sonderfall“ und bitte um Unterstützung
(werde auch aus dem SGB V hier nicht ganz schlau).
Eine Asiatin mit unbegrenzter Aufenthaltserlaubnis, ist durchschnittlich
maximal drei Monate in Deutschland (selbständig) tätig (offiziell, eigenes
Unternehmen – Personengesellschaft, Beratende Tätigkeit), – die restlichen
9 Monate in Ihrem Heimatland (auch selbständig). Das Ganze ist auf Dauer so
angelegt. Versteuert wird der Teil des in Deutschland erzielten Einkommens
im Inland (also hier in Deutschland – sofern das eine Rolle spielt).
Frage: liegt hier schon Versicherungspflicht (also im Sinne des SGB V) so
vor, dass eine Voll-KV (PKV) gewählt werden muss – oder können hier die
„Income“-Tarife (also Tarife für Besucher) gewählt werden ?
Wo kann ich das genau nachlesen oder gibt es diesbezügliche Entscheidungen
seitens der Sozialgerichte ?
Interessanterweise war die Dame bis vor kurzem in Deutschland voll privat
versichert (mehrere Jahre), hat später auf Anwartschaft umgestellt und diese
wiederum in diesem Jahr gekündigt, ohne dass der PKV-Versicherer einen
Nachweis gefordert hätte, wo die VN weiter versichert ist!
Vielleicht hatte jemand einen ähnlichen Fall ?
Ich sag schon mal vorab „Danke“ für die Antworten.
Viele Grüße
[Name ausgeblendet]
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