Besteuerung einer BU-Rente als Einmalauszahlung
01.09.2005 14:04:42
Sehr geehrte Kollegen,
einer meiner Kunden wurde aufgrund eines Unfalls leider teilweise
Berufsunfähig.
Nach Prüfung reguliert die AXA - ein sehr positives Beispiel :-) - den
Schaden durch die Zahlung der BU-Rente von 10.2004 bis 10.2006 als
Einmalkapitalauszahlung ( ca. 28.000 € )
Mir ist bekannt, dass mtl. BU-Renten "nur" mit dem Ertragsanteil versteuert
werden.
Wie verhält es sich allerdings in diesem Fall???
Der Kunde bezieht eine kleine EU-Rente durch die BG sowie ein geringes
Arbeitseinkommen ( 4 Stunden tgl. )
Vielen Dank
[Name ausgeblendet]
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