Bezugsrecht Lebensversicherung durch Erben ausgehebelt?

03.06.2006 20:48:43

Hallo Kollege,

das ist ganz normal.

Der Erbe tritt mit allen Rechten und Pflichten in die Position des Erblassers. Damit kann er natürlich auch die Person des Begünstigten in einer Police nach Belieben austauschen. Dies gilt nur dann nicht, wenn er testamentarisch gebunden ist.

Ist allerdings die Versicherungssumme bereits ausbezahlt, hat der Erbe Pech gehabt. Dann ist sein Gestaltungsrecht nicht mehr ausübbar.

Das gilt übrigens auch für Sparbücher, Schenkungsversprechen allgemein... - also für alles, was der Erblasser zu Lebzeiten selbst noch ändern hätte können.

Viele Grüße,

[Name ausgeblendet]

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