Doppelversicherung: welcher Vertrag ist der ältere ?
Liebe Kollegen,
ich habe eine Frage zur Doppelversicherung in der Priv. Haftpflicht.
Welcher Versicherer hat im folgenden Fall die "älteren Rechte" ?
Kunde hat seit 2000 Haftpflichtversicherung bei A
seine Lebenspartnerin hat seit 1999 Haftpflichtversicherung bei B
soweit eigentlich klar, aber:
Die Haftpflichtversicherung der Lebenspartnerin
wurde 2003 umgestellt:
1. neue Bedingungen (Tarif),
2. von Single auf Familienversicherung
3. neue Vertragsnummer
4. neue Laufzeit (5 Jahre)
5. (natürlich) neuer Beitrag
B ist teurer und schlechter als A, daher wäre es wünschenswert,
wenn B den Vertrag aufgibt. Doch wie kann ich argumentieren ?
Gelten die Änderungen von 2003 als neuer Vertrag ? Hat hier jemand
von Ihnen Erfahrungswerte ?
Mit freundlichen Grüßen
[Name ausgeblendet]
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