EU-Richtlinie: Dokumentation oder Beratungsverzicht?

11.04.2006 13:44:31

Hallo Kolleginnen und Kollegen,
da wir gerade mal wieder "beim Thema" sind:

Die EU Richtlinie sieht ja eine Dokumentations- und Beratungspflicht oder
einen entsprechenden Verzicht darauf vor. Zwischenzeitlich gibt es die
Verbands- und Versicherer-übergreifenden Formulierungen dazu, z.B. unter
www.vermittlerrichtlinie.de .

Ich weiß nicht, wie es Ihnen damit geht: Ersteres empfinde ich als recht
umfangreich, letzteres als zu "platt".

Kann man nicht einen "Mittelweg" suchen, der aufbauend auf den in der
Risikoanalyse erfassten Risikoumständen nur noch beinhaltet, an Hand welcher
Kriterien man als Makler seine Angebote aussucht und der ausschließlich die
von der Empfehlung des Maklers abweichenden Entscheidungen des Kunden
beinhaltet ( z.B. "Entgegen des Rates des Versicherungsmaklers wird kein
Elementarschadenschutz gewünscht") sowie einen darüber hinausgehenden
Beratungs- und Dokumentationsverzicht?

Warum sollte es immer nur "alles oder nichts" geben?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...