Eigentumswechsel und DSGVO

17.04.2019 13:07:02

Moin zusammen,



ein Versicherer aus dem Norden schreibt:



führen.

"Beachten Sie bitte, dass mit dem Eigentumswechsel nicht automatisch eine vertragliche Beziehung zwischen Ihnen und dem Erwerber besteht. Unter Berücksichtigung der neuen DSGVO ist es erforderlich, dass Sie mit dem neuen Eigentümer in Kontakt treten und sich ein Maklermandat unterschreiben lassen. Nur dass sind Sie auf der sicheren Seite, auch weiterhin erlaubten Zugriff auf die Daten zu haben.



Bitte reichen Sie uns spätestens vier Wochen nach der Umschreibung im Grundbuch ein auf den neuen Eigentümer lautendes Maklermandat ein. Sollte sich jedoch abzeichnen, dass der Erwerber kein Interesse an einer Zusammenarbeit mit Ihnen hat, dürfen wir Sie aus Datenschutzgründen nicht länger als Betreuer führen".



Ich denke, das zielt auf Courtageminderung ab.



Wie ist Ihre österliche Meinung hierzu?







Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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17.04.2019 13:55:02

Einfach mal erwidern in wie fern den Datennutzung und Courtageanspruch zusammen gehören.

Sollten zwei verschiedene Themen sein ...

Wird aber wohl vor Gericht landen ...

Mfg

[Name ausgeblendet]

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17.04.2019 13:54:54

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

Maklermandat besorgen, Vorgang auf Wiedervorlage in einem Jahr legen und wenn möglich umdecken.
So Gesellschaften sind Klasse halten einen einfach nur auf ! Vereinfachung wäre hier gefragt !! Wenn der Vertrag
schon vorher von mir abgeschlossen wurde und mein Kunde das WG nur veräußert hat, ist das Verhalten der Gesellschaft nicht OK, wenn aber durchaus "korrekt" ! Nur wie soll man von dem Grundbucheintrag erfahren ? doch wohl nur von dem neuen Kunden 😉 der "Alte" weiß es nicht und kann auch keine Kopie des Grundbuchauszugs anfordern… spaßig die Sachbearbeiter, denken wohl wir haben sonst nichts zu tun …

Österliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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17.04.2019 14:23:31

Sie meinen vermutlich den Assekuradeur aus dem hohen Norden ... die handhaben das so ... muss man wissen, wenn man Geschäft dort hin bringt ... 😉 ... und entsprechend agieren.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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17.04.2019 14:31:32

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

der Immobilienverkäufer erhält sehr wohl automatisch einen Grundbuchauszug
über die Eigentumsumschreibung von ihm auf den neuen Eigentümer. Diesen
spätestens sollte er dann dem Makler mitteilen.

Wenn man als Makler dies vertraglich mit dem Kunden vereinbart und dieser
sich an seine vertragliche Pflicht nicht hält, kann er sich sogar
schadenersatzpflichtig machen.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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17.04.2019 14:39:15

Stimmt Sie haben Recht, aber meist vergisst der Verkäufer das !

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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