Entgeltumwandung nur bis ende 2008 interessant?
15.09.2005 14:19:25
Hallo werte bAV-Kollegen,
auf der Info-Veranstaltung der Bfa wird den Teilnehmern / Zuhörern
regelmäßig mitgeteilt, dass aufgrund § 14 SGB IV und § 115 SGB IV
(Übergangsvorschrift) die steuerfreie Einzahlung i.H.v. max. 4 %
RV-Beitragsbemessungsgrenze im Bereich der Entgeltumwandlung ab 2009
entfällt.
Ich war immer der festen Überzeugung, dass nur 1 x besteuert werden soll und
sowohl für Entgeltumwandlung als auch für Arbeitgeber-finanzierte bAV die
nachgelagerte Besteuerung gilt.
Mit freundlichen Grüßen
[Name ausgeblendet]
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