Ex: Baden Badener jetzt Unfall Inv. / Rente / BU

19.09.2005 19:50:46

Hallo Herr [Name ausgeblendet],
mal eine kurze Frage: Wenn der Kunde innerhalb eines kurzen Zeitraums hohe
Einmalkosten hat - was nützt ihm da eine Invaliditätsleistung?
Ist es nicht (zumindest nach allgemeinen AUB) so, dass eine
Invaliditätsleistung regelmässig innerhalb eines Jahrs nur bis zur Höhe der
vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden kann?
Auch eventuelle Übergangsleistungen helfen ja frühestens nach 6 Monaten
ununterbrochener um mindestens 50% verminderter Leistungsfähigkeit.
Dann bringe ich hiermit ein anderes Stichwort in die Diskussion: Die
Unfall-BU - also BU-Rente auf Grund eines Unfalles (ohne dass ich diese nun
irgendwie hervorheben möchte).

Man müßte vielleicht auch mal die genaue Unfall-Deffinition heranziehen und
gucken, ab welchem Grad die Mitwirkung von Krankheiten berücksichtigt wird.
Ob Krankheiten ab 25 oder ab 50% vom Invaliditätsgrad "abgezogen" werden
kann ja durchaus mehr ausmachen, als der Unterschied zwischen 350 und 500%
Progression...

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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