Fragen an versierte bAV-Vermittler

25.12.2006 15:41:06

Hallo werte Kollegen,

Zurerst einmal meine Rechfertigung:
da der "Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK)" bAV nur sehr rudimentär behandelt wird und die Weiterbildung zum Fachkaufmann bAV (IHK) erst im März für mich losgeht erlaube ich mir die folgenden Fragen loszuwerden:

Situation: Kundin (bei edding AG seit fast 4 Jahren beschäftigt) hat die Wahl zwischen einem Gruppendirektversicherungsvertrag bei der Allianz und einer Pensionszusage, rückgedeckt über Skandia Wertpapierdepot UBS, beide Varianten laufen übe Entgeltumwandlung. In der Versorgungsordnung heisst es, "mindert sich durch den Gehaltsverzicht der Firmenanteil an den Krankenversicherungsbeiträgen, leistet die Firma einen Zuschuss zum Versorgungsaufwand i.H.v. 15 % des Gehaltsverzichtsbetrages".

Auf dem Angebotsblatt zur Allianz heisst es: "nach 3 Jahren 1 % des Bruttogehaltes". "Beitragsorientierte Leistungszusage"

Frage: 1. Gibt es Tatbestände, wo der Arbeitnehmer seine per Entgeltumwandlung gespeiste DV bei Austritt aus der Firma _nicht_ mitnehmen kann? D.H. ist der Arbeitgeber immer verpflichtet die DV zur Mitnahme freizugeben, damit der AN diese privat fortführen kann?

Frage 2. Es ist richtig, dass über die Pensionszusage angespartes Altersvorsorgekapital (auch bei Entgeltumwandlung) bei Austritt des AN nicht mitgenommen werden kann, sondern bei der Firma verbleibt und erst im Versorgungsfall zur Auszahlung kommt? Hier auch keine Ausnahmetatbestände?

Frage 3: Kundin will vorerst 100 Euro per Monat in die bAV investieren. Mein Tip ist vorerst die DV auszuschöpfen und dann bei Bedarf, wenn die Kundin immer noch Geld übrig hat, Gelder über die Grenzen von § 3.63 EStG in die PZ einzuzahlen. Kann man diese Vorgehensweise in der pauschalen Form so empfehlen?

Gruss,

[Name ausgeblendet]

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