Geht auch eine H-u.G-Haftpflicht auf den Erwerber eines Gebäudes über??
Guten Abend in die Runde,
ein Kunde hatte nach dem Erwerb und der erfolgten Eigentumsübertragung eines
Objektes
die Gebäudeversicherung fristgemäß gekündigt und bei mir neu abgeschlossen,
soweit alles ok.
Nun kommt 3 Monate später von dem gleichen VR folgendes Schreiben:
„Gemäß den Bestimmungen des §95 des VVG gehen sachbezogene
Versicherungsverträge im Falle
eines Eigentumswechsels auf den Erwerber der Sache über, ohne dass es hierzu
einer besonderen
Willenserklärung bedarf.
Diese gesetzliche Regelung findet nach derzeitiger Rechtsauffassung auch auf
Haus- und Grundbesitzer-
Haftpflichtversicherungen Anwendung. Demnach haben Sie ab dem Datum des
Eigentumsüberganges
die Versicherungsnehmereigenschaft zu diesem Vertrag erhalten.“
Die H-u. G-H ist natürlich längst abgeschlossen und somit wäre der
Vorvertrag jetzt einfach nur zu kündigen.
Aber ich habe bisher noch nie erlebt, dass ein VR diese Rechtsauffassung bei
einer H-u. G-H angewendet hätte.
Oder liege ich da falsch??
Viele Grüße
[Name ausgeblendet]
Auf diesen Beitrag antworten...