Haarwildschäden und 1000 EUR SB
22.09.2005 17:59:41
Liebe VHV,
was denkst du dir dabei?
In der Teil- und Vollkaskoversicherung gelten folgende Einschränkungen:
Bei Haarwildschäden besteht eine generelle Selbstbeteiligung von 1000 EUR,
unabhängig welche Selbstbehaltvariante ausgewählt wurde.
(Rundschreiben September 2005 - Neuer Kfz-Tarif ab Oktober 2005)
Mit freundlichem Gruß
[Name ausgeblendet]
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