KFZ-Schaden - schuldlos aber dennoch erfolgt Hochstufung

18.11.2005 12:08:37

Sehr geehrte Kollegen,

ich möchte Sie gern um Ihre Meinung zu nachfolgendem Fall bitten.

Einer meiner Kunden war vor einiger Zeit in einen Autounfall verwickelt.
Es steht fest, dass die "Gegnerin" bei Rot die Kreuzung überquert hatte und dabei den Wagen meines Kunden rammte. ( Alleinschuld )
Die gegnerische Versicherung hat den Schaden meines Kunden bereits reguliert.
Nun bekommt mein Kunde eine Beitragsrechnung seiner Versicherung ( DEVK ) in welcher für 2006 eine Hochstufung aufgrund eines
Schadenfalls enthalten ist.
Auf Nachfrage bei der DEVK wurde Ihm erklärt, dass er zwar an dem Unfall schuldlos sei - die GKV der Gegnerin jedoch dennoch
Forderungen an die DEVK gestellt hätte, welche die DEVK aufgrund eines Teilungsabkommens zahlen müsste.

Kann diese Darstellung stimmen und der Kunde muss diese Hochstufung - trotz Nichtschuld - akzeptieren?

Für Ihre Mühe möchte ich mich schon im Voraus bedanken.

mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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