Kaskoschaden

15.10.2006 11:56:50

Liebe Kollegen,
ich habe hier ein Gutachten von der Schadenschnellhilfe vorliegen.

VN ist Selbstständig, also Vorsteuerabzugsberechtigt.

Unfallbed. Reparaturkosten ohne MwSt. 6.674,90 €
zzgl. 16 % MwSt. 1.067,98 €
Unfallbed. Reparaturkosten inkl. MwSt. 7.742,88 €

Wiederbesch.-Wert inkl. MwSt. 9.600,00 €
./. Restwert inkl. MwSt. -4.510.00 €

Fahrzeugschaden inkl. MwSt. 5.090.00 €

Reparaturfreigabe nein ( Vor Veräußerung des beschädigten
Fahrzeuges ist mit dem Versicherer
Rücksprache zu nehmen.)

Das Fahrzeug befindet sich in der Ausschreibung, die am 3.11.2006
endet.
Es liegt ein Höchstgebot von 4.510,-- € mit MwSt. vor.

Ich bin der Meinung das der Versicherer kein Vorkaufsrecht hat, da sie
Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.

Würde mich über Ihre Stellungnahme freuen.

Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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