Kaskoschaden

16.10.2006 08:50:30

Guten Morgen Herr [Name ausgeblendet]Kollegen,
danke für die Antwort.

Ich habe mich hier wohl nicht ganz richtig ausgedrückt.

Der Sachverständige der Schadenschnellhilfe holt Restwertgebote über die Internetbörse Auto-Online ein. Das Höchstbebot hier: 4510,-- € wird dem
VN von der Entschädigung abgezogen.

In dem Gutachten steht Reparaturfreigabe: nein ( Vor der Veräußerung des
beschädigten Fahrzeuges ist mit dem Versicherer Rücksprache zu nehmen )

Das kommt für mich einem Vorkaufsrecht des Versichers gleich.

Aber letztendlich liegt in diesem Fall kein Totalschaden vor,
sondern ein Reparaturschaden.

Deshalb kann die vorgehensweise des Gutachters hier doch nicht korrekt sein.

Er kann dann doch nur über die Reparaturkosten zu urteilen und muß dem VN überlassen was er mit dem Rest macht.

Hier noch ein interesannter Link:

http://www.nebe-sachverstaendiger.de/Restwertboersen_plusminus.pdf

Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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