Kündigung Gebäudeversicherung nach Schaden

11.12.2005 15:07:37

Hallo, werte Kollegen,
nach einem LW-Schaden (eingetreten am 02.12.2005 und repariert am
05.12.2005) möchte der Kunde seine Wohngebäudeversicherung (VGB 88) zum
Ablauf des Versicherungsjahres (31.12.2005) kündigen. Ist das (mit
kurzfristiger Einverständnis der Bank als Realrechtsgläubiger) fristgerecht
möglich?
In einem ähnlichen Fall hatten wir einmal eine Kündigungsablehnung mit dem
Hinweis erhalten: "nach den gesetzlichen Vorschriften dürfen wir einen
Vertrag über eine Feuerversicherung nur aufheben, wenn Realgläubiger
rechtzeitig zustimmen. Die Zustimmung MUSS SPÄTESTENS EINEN MONAT VOR ABLAUF
DES VERTRAGES ERFOLGEN." Hier lag die Einverständniserklärung der Bank zu
spät vor.
Dieser eine Monat wäre natürlich in diesem Fall nicht mehr einzuhalten. Kann
der Versicherer in diesem Fall die Kündigung ablehnen? In welchen
gesetzlichen Vorschriften ist dies geregelt?

Danke für Eure Mithilfe und ein schönes WE

Charly [Name ausgeblendet]

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