Kündigung einer Gebäudeversicherung wegen Anzeigepflichtverletzung
Guten Morgen in die Runde,
ich habe die Betreuung div. Vers.Verträge eines neuen Kunden übernommen und
bin
gleich mit einem besonderem Fall beschäftigt, bei dem ich einmal Hilfe
benötige:
Die Eheleute leben getrennt, Ehefrau [Name ausgeblendet]3 Jahren über einen
Rahmenvertrag Ihres
Arbeitgebers die Gebäudeversicherung abgeschlossen(Eigentümer ist nur der
Ehemann)
Vor einem halben Jahr, nach der Trennung der Eheleute, hat sich auf dem
zuvor brach-
liegendem Nachbargrundstück ein Gewerbebetrieb niedergelassen und direkt an
der
Mauer zu meinem Kunden ein Holzlager und eine Holzhütte mit div. Lacken und
Kunststoffen
eingerichtet.
Der Gebäudeversicherer erfährt irgendwie davon und kündigt den Vertrag
wegen einfacher fahrlässiger Pflichtverletzung (Gefahrerhöhung nicht
angezeigt)
Die Ehefrau [Name ausgeblendet], sie habe von dieser Gefahrerhöhung nichts
gewusst,(angeblich hat auch
der Ehemann die Veränderungen auf dem Nachbargrundstück nicht bemerkt????)
Der VR schreibt dazu:“Das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten werden
Ihrem Verhalten
und Ihrer Kenntnis gleichgestellt“ und weiter „ Sie müssen sich die Kenntnis
und das Verhalten
Ihrer Repräsentanten im Rahmen von §§ 25,26 usw zurechnen lassen“
Die Konsequenzen nach einem, vom Nachbargrundstück, übergreifenden
Feuerschadens möchte ich
mir bei der oben beschriebenen Konstellation nicht vorstellen.
Meine Frage ist nun: Muss der Versicherer nicht die behauptete Kenntnis und
die daraus abgeleitete
Pflichtverletzung beweisen und nicht einfach schreiben „…….wie wir erfahren
haben…..“
Ich hoffe, dass der Text nicht zu umfangreich geworden ist und trotzdem
gelesen wird.
Vielen Dank u. schöne Grüße
[Name ausgeblendet]
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