Kooperation mit Maklerpools

24.01.2019 11:07:17

Guten Morgen in die Runde,

da hier leider alle mitlesen können, dürfte ein kritischer Austausch über Maklerpools schwierig sein - oder?

Wenn es um Neugeschäft geht, dann sind diese Pools uns Maklern zugetan, aber wenn es um einen Schadensfall geht, dann werden sie zu Versicherern. So zumindest meine Erfahrung.

Bei welchen Pools verspüren Sie auch die Haltung eines Maklers im Schadensfall?
Ich weiß, dass ein VN auch gerne mal beschei.... Da wehre ich mich auch gegen.
Aber wenn die Fakten klar auf dem Tisch liegen, sich der Versicherer fadenscheinig herauswindet, wenn der Pool - mit seiner propagierten Marktgröße - ein nutzvolles Machtwort sprechen könnte ... Aber dann kommt da nur [Name ausgeblendet]e Luft.

Bei welchem Pool weht noch Maklerhaltung?

Glück auf!
[Name ausgeblendet]      
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[Name ausgeblendet]

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24.01.2019 14:31:50

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

gibt es denn "DIE Haltung" eines Maklers bei seiner Hilfe bei der
Schadenregulierung. Und in der Form, dass der Makler bei klaren Fakten "ein
nutzvolles Machtwort" spricht?

Ich meine, die Aufklärung des Kunden über seine Pflichten im Schadenfall und
die Weitergabe seiner Schadenmeldung ist doch für Makler ausreichend , um
hier seine Pflicht gegenüber dem Kunden zu erfüllen.

Ist es dann "DIE Haltung" von Maklern, ganz unentgeltlich noch mehr als dies
zu tun?

Und wenn - was hindert den einem Pool angeschlossenen Makler, sich dann
selbst überobligatorisch im Schadenfall für seinen Kunden einzusetzen, ohne
dafür den Pool in eine ggf. gar nicht bestehende Makler-Verantwortung nehmen
zu wollen?

Man kann es doch Maklern, die von ggf. sinkenden Courtagesätzen leben
müssen - nicht ankreiden, wenn ihre Maklerhaltung so ist, dass sie sich an
alle ihre Pflichten gegenüber dem VN halten, aber auch nicht unentgeltlich
mehr als das.

Es besteht doch dann auch oft die Möglichkeit, den VN an einen
qualifizierten Rechtsanwalt zu verweisen, der schließlich anders als der
Makler dafür bezahlt wird, und dann natürlich auch an die rechtzeitige
Schadenmeldung beim Rechtsschutzversicherer zu denken.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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24.01.2019 17:32:00

Lieber Pe,

ich habe Maklerpools fast durchgängig als freundliche und hilfsbereite Unternehmen erlebt. Alles andere wäre ja auch ein Witz, wenn die denken, dass ich meine Anträge dort einreiche und Sie mich nicht gut behandeln.

Maklerpools müssen schon von sich aus kundenfreundlich sein und die Kunden sind die Versicherungsmakler. Die Mitarbeiter des Pools müssen hilfsbereit sein, schnell arbeiten (klappt nicht immer), gut telefonisch erreichbar sein (auch nicht immer), und kompetent sein. Den Stress im Schadensfall habe ich so noch nicht erlebt, wohl aber, dass ein Pool nicht gut erreichbar war, insbesondere zur Weihnachtszeit und bei Sturm (ich meine jetzt die Witterungserscheinung). Da kann es schon mal nervig werden, aber lange nicht so nervig wie bei einzelnen Versicherungsgesellschaften.

Im Schadensfall kümmert sich im allgemeinen der Makler schon um seine Mandanten und möchte auch, dass ein Schaden sachgerecht abgewickelt wird. Der Mandant soll das bekommen was ihm zusteht, nicht mehr und nicht weniger. Wenn er aber offensichtlich benachteiligt wird, dann tritt in der Regel der Makler an seine Seite und hilft ihm. Und an dieser Stelle würde ich auch erwarten, dass mich der Pool unterstützt.

Dass ich den Mandanten bei der berechtigten Durchsetzung seiner Interessen unterstütze gehört meiner Ansicht nach zum Geschäft. Unter Umständen müssen dabei Juristen helfen, aber erst einmal geht die Leistung des Maklers über die Durchreichung von Schadensmeldungen hinaus.

Als Versicherungsmakler vermittle ich leistungsstarke Produkte von seriösen Anbietern. Ich möchte nämlich nicht, dass der Mandant im Schadensfall mir vorwerfen kann, wie ich dazu käme, so schlechte Produkte bei so unseriösen Gesellschaften oder auch Pools, wenn die für die Schadensbearbeitung zuständig sind, zu vermitteln. Der Vermittler ist im Zweifelsfalle schuld. Kommt es zu unseriöser Schadenbearbeitung, dann kratzt das auch unweigerlich am Image des Maklers.

Ich würde deshalb an deiner Stelle die Geschäftsleitung des betroffenen Pools freundlich aber bestimmt darauf aufmerksam machen, dass du unzufrieden bist und Nachbesserung wünscht. Die wissen auch, dass ein Unzufriedener mehr Schaden anrichten kann als sieben Zufriedene das wieder auszugleichen vermögen.

Frohes Schaffen

Hans

Fairsicherungsbüro
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                                        Carolin Brockmann

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[Name ausgeblendet]

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24.01.2019 19:07:19

Danke Hans,

der Maklerpool hat nun auf meine finale Zusammenfassung der Beschwerde reagiert und mir angeboten, den Pool zu verlassen.
Wer die Schnauze aufmacht, darf gehen.

Danke für Deine Zeilen - bei den Assekuradeuren funktioniert es so wie Du es beschreibst: Carl Rieck vorbildlich - HVS gut + nachvollziehbar etc.
Pools sind da scheinbar anders drauf, aber vielleicht ist es auch nur eine einmalige Ausnahme?!
Natürlich nicht, weil viele SachbearbeiterInen vorher bei Vers-Gesellschaften gearbeitet haben und diese Denke auch bei Maklerpools pflegen. Bei den Gesellschaften sind wir Makler letztendlich häufig der Feind.

Den besagten Pool habe ich über die Versicherungsmail/ dieses Forum kennen gelernt. Vielleicht liest der Chef hier immer noch mit und mischt sich mal ein. Aber vielleicht ist dieser Pool auch mittlerweile zu groß und hat kein Interesse an einer sachlichen Auseinandersetzung!?
Seine alte Mailadresse funktionierte vor Wochen schon nicht mehr.

Per Telefon erhielt ich nun die Info einer Maklerin, welcher Pool eine Alternative sein könnte.
Ich halte Dich auf dem Laufenden
pe

[Name ausgeblendet]

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24.01.2019 19:44:03

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

naja, so einfach ist es nicht. Siehe:

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 14.01.2016 (Az.: I ZR 107/14)
folgendes entschieden (Leitsätze):

Zitat:
„Zu den Aufgaben des Versicherungsmaklers gegenüber dem Versicherungsnehmer
gehört es, den Versicherungsvertrag nach Abschluss weiter zu betreuen, indem
er den Vertrag ungefragt auf etwaigen Anpassungsbedarf sowie Verlängerungen
hin überprüft und den Versicherungsnehmer rechtzeitig darauf hinweist, den
Zahlungsverkehr fördert, im Schadensfall den Versicherungsnehmer sachkundig
berät, für sachgerechte Schadensanzeigen sorgt und bei der
Schadensregulierung die Interessen des Versicherungsnehmers wahrnimmt (vgl.
BGH, Urteil vom 22. Mai 1985 - IVa ZR 190/83, BGHZ 94, 356, 359; Dörner in
Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl., § 59 Rn. 74). Der Versicherungsmakler ist
danach Sachwalter des (zukünftigen) Versicherungsnehmers und steht "im Lager
des Kunden" und nicht des Versicherers (vgl. BGH, GRUR 2014, 88 Rn. 20 -
Vermittlung von Netto-Policen; Dörner in Prölss/Martin aaO § 59 Rn. 72;
Schwintowski in Bruck/[Name ausgeblendet], VVG, 9. Aufl., § 59 Rn. 64).“
Zitatende.

Hinzu kommen noch zahlreiche Makleraufträge die ein Dauerschuldverhältnis
herstellen und dies auch im Schadenfall. Maklerverträge prüfen!

Liebe Grüße

[Name ausgeblendet]

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25.01.2019 09:51:25

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

reden Sie über Blau Direkt?
Es gehört sich nach meiner Meinung Ross & Reiter zu nennen - schließlich
haben wir hier eine Maklerliste und Maklerinteressen.
Also bitte noch den Namen nachreichen und nicht "Wasch mich, aber mach mich
nicht nass!" spielen und en passant alle Pools durch den Kakao ziehen.

Ihre Erfahrung mit Pools kann ich nicht teilen.
Allerdings reiche ich Schäden direkt beim Versicherer ein, Ausnahme dort wo
Assekuradeure auch für die Schadensbearbeitung zuständig sind.
Allerdings bediene ich auch nur Gesellschaften, von denen ich positiv
überzeugt bin.
Bestimmte Pools waren mir von Anbeginn aus guten Gründen suspekt. Einer aus
dem Norden gehört dazu und Informationen zum Geschäftsgebaren (Solidität,
Seriosität, etc.) waren mehrfach aus verschiedenen Gründen in der Fachpresse
zu lesen.
Beleghaft: 2009 hat man 3/4 der Makleranbindungen gekappt, zuletzt wurden
Bilanzfragen öffentlich diskutiert, usw.

Generell:
Die Schadensbearbeitung wird zunehmend mühselig.
Liegt an immer mehr Bedingungswerken - seelig sind die Zeiten mit
GDV-Bedingungswerken + Klauseln.
Liegt an einem immer brutaleren Preisdruck am Markt - weniger Prämien
bedeuten u.a. weniger und schlechter qualifiziertes Personal und weniger
Geld für Schadensregulierung.
Die Katze beißt sich auch da in den Schwanz.

Lieber [Name ausgeblendet] [Name ausgeblendet],

Danke für Deine Worte.
Recht ist nicht einfach, jedenfalls für viele nicht.
Und Manche wollen es einfach nicht wahrhaben.

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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25.01.2019 10:51:32

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

aus dem von Ihnen genannten Urteil des BGH vom 14.01.2016 (Az.: I ZR 107/14)
bestätigt sich gerade mein Hinwies, dass der Versicherungsmakler im
Allgemeinen nicht verpflichtet ist, über die Aufklärung des Kunden hinaus
und die Sorge für eine sachgerechte Schadensanzeige weitergehende
Unterstützung des Kunden im Streitfall bei der Schadenregulierung zu
erbringen.

Beim BGH findet sich unter dem genannten Urteil der von Ihnen zitierte
Leitsatz gar nicht.

Wenn Sie zitieren "den Vertrag ungefragt auf etwaigen Anpassungsbedarf ...
hin überprüft und den Versicherungsnehmer rechtzeitig darauf hinweist..."
hat die Rechtsprechung hier doch die Pflichten konkreter eingeschränkt, so
dass der Makler nicht den Kunden auf Änderungen in dessen Umfeld ohne
konkreten Anlass fragen muss.

Hingegen sagt das zitierte Urteil:

"Gegen die Annahme einer Nebenleistung im Sinne von § 5 Abs. 1 RDG
spricht im Streitfall schließlich, dass für die Tätigkeit auf dem Gebiet der
Schadensregulierung keine Rechtskenntnisse benötigt werden, die für
die Haupttätigkeit als Versicherungsmakler erforderlich sind. Diese
Haupttätigkeit umfasst die Vermittlung und den Abschluss von
Versicherungsverträgen sowie die laufende Betreuung und Verwaltung dieser
Verträge für den Versicherungsnehmer. Dafür sind vertragsrechtliche
Kenntnisse erforderlich und keine näheren Kenntnisse des
Haftpflichtrechts. Solcher haftpflichtrechtlicher Kenntnisse bedarf es
auch nicht im Zusammenhang mit der sachkundigen Beratung des Kunden
im Schadensfall, insbesondere dessen Unterstützung durch sachgerechte
Schadensanzeigen, die noch der Haupttätigkeit des Versicherungsmaklers
zugerechnet werden könnten (vgl. Dörner in Prölss/Martin aaO § 59
Rn. 52).
Nach § 5 Abs. 1 RDG sind allein die für die Haupttätigkeit erforderlichen
Rechtskenntnisse erheblich. Es ist deshalb ohne Bedeutung, welche
Rechtskenntnisse für den Versicherungsmakler erforderlich sind, um im Rahmen
einer nach § 5 Abs. 1 RDG zulässigen Nebenleistung bei der
Schadensregulierung für Versicherungsnehmer tätig zu werden."

Also der Makler muss zwar z.B. in der Haftpflichtversicherung Kenntnisse des
Versicherungsvertragsrechts haben, hingegen bedarf er bei seiner für Makler
verpflichtend erforderlichen Unterstützung im Schadenfall keinerlei näherer
Kenntnisse des Haftpflichtrechts. Ohne solche Kenntnisse aber muss sich
seine Hilfe im Schadenfall - hier am Beispiel der Haftpflichtversicherung -
für den Kunden doch in engeren Grenzen halten.

Der Makler KANN zwar solche vertiefte Rechts-Kenntnisse haben, "um im Rahmen
einer nach § 5 Abs. 1 RDG zulässigen Nebenleistung bei der
Schadensregulierung für Versicherungsnehmer tätig zu werden", wenn er es
denn will. Aber ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung muss er dies
keineswegs.

Warum also sollte ein Makler - zudem unentgeltlich - zusätzliche Leistungen
erbringen, die andere - wie Rechtsanwälte - entgeltlich leisten?

Makler, die ihre wirklichen Pflichten noch nicht genau von freiwilligen
Zusatzleistungen abgrenzen, haben wohl noch erheblichen
Optimierungsspielraum.

Seine Maklerverträge sollte der Makler in der Tat prüfen, und zwar auch
darauf hin, was daraus von seinen dort ggf. freiwillig und unentgeltlich
zusätzlich übernommenen Pflichten gestrichen werden kann.

Das ist doch immer noch besser, als sich über zusätzliche gesetzliche
Pflichten zu beklagen, sowie reduzierte Courtagen und verlängerte
Haftungszeiträume - dann aber seine Zeit mit unbezahlter gar nicht im Rahmen
der Maklerpflichten erforderlichen Nebentätigkeiten zu verbringen, oder am
Ende gar eigentlich ganz unnötig den Beruf aufzugeben.

Also: so einfach, dass sich bereits alles aus dem Wortlaut von ggf. irgendwo
stehenden Leitsätzen ergibt, ist es dann doch nicht.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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25.01.2019 11:42:32

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

Es gibt quer durch alle Berufsgruppen Minimalethiker, kein Thema.
Genauso wie ganz unterschiedliche kaufmännische Ansätze, also vom Idealisten
bis hin zum "Maximalkaufmann".

In vielen Berufsgruppen haben Sie noch kleine Betriebe, bei denen das
Menschliche im Vordergrund steht.
Da hilft man aus Verbundenheit zum Kunden. Weder um sich zu ruinieren, noch
um Profite zu optimieren.

Haftungsrecht des Maklers ist Minimalethik (Eigenschutz bzw. der des
Haftpflichtversicherers des Maklers).

Eine andere Sache ist dem Kunden zu dienen - auch wenn das Wort in unserer
Zeit megaout ist und die "Dienstleistung" nur noch eine Floskel ist, mit der
profitorientierte Lobbyverbände angebliche Verbraucherinteressen
durchzusetzen versuchen.

Beleghaft mein letzter größer Schaden. Ein Schwellbrand in Betriebsräumen.
Ich habe sofort den Versicherer informiert, habe mich dann in das Auto
gesetzt und bin zum Kunden gefahren.
Lage vor Ort gecheckt, und in Zusammenarbeit mit dem Versicherer einen
Regulierer (Schadensbüro) angefordert und wir haben den "Laden" schnell
wieder flott bekommen.
Alles sehr penibel fotografisch dokumentiert.

Die Regulierung verlief flott, der Schaden konnte durch die schnellen und
effektiven Maßnahmen für den Kunden und den Versicherer klein gehalten
werden.
Größtes Problem war die höchst schlampige Ermittlung der Feuerpolizei und
das von ihr bestellte Brandgutachten eines "Experten".
Es ging letztlich nur darum, die vorschnell gefasste Meinung "fahrlässige
Brandstiftung durch VN" wasserdicht zu bekommen, der Gutachter hat
entsprechend gearbeitet ("Wes Brot ich freß, des Lied ich sing").
Unglaublich was ich da von behördlicher Seite erlebt habe.

Nach dem ein Gespräch mit den ermittelnden Beamten Nichts brachte, habe ich
zur Abwehr der strafrechtlichen Seite keine 24 Stunden nach dem Brand auf
die Hinzuziehung eines RAs bestanden.
Nach einigen Monaten ist die Feuerpolizei dann krachend gegen die Wand
gefahren, die Staatsanwaltschaft hat eingestellt.
Die Bilder vom Brandort waren dabei sehr hilfreich, sie haben Aussagen
widerlegt.
RA und Makler haben Hand in Hand gearbeitet.

Der Versicherer ist so den Anspruch des VN nicht losgeworden (hat das aber
nie versucht!), im Gegenzug allerdings massive Ansprüche anderer
Anspruchsteller!

So viel zu dem, was man mit Erfahrung für den Kunden leisten kann.
Im Extremfall rettet man so eine Existenz und Arbeitsplätze von
Mitarbeitern.
Auch wenn man keine eigene Vergütung für die Schadensbearbeitung bekommt und
liebend gerne 100 Stunden und mehr mit dreistelligen Stundensätzen abrechnen
würde.

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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25.01.2019 11:59:40

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

by the way: schätze Sie sehr in diesem Forum und freue mich jedes Mal, Ihre statements zu lesen.
Mit der Blau Direkt arbeite ich nicht direkt zusammen, sondern nur via insuro, kenne diesen Pool nur wenig - kein Schadensfall.

Hier kann jeder mitlesen, daher bin ich aus unterschiedlichsten Gründen vorsichtig.

Die Beschwerdestelle des Pools hat mir abschließend folgendes geschrieben:
"Ihrem E-Mailverlauf entnehme ich, dass dies nicht der einzige Fall war, wo Sie unzufrieden mit XY waren. Vor diesem Hintergrund bleibt zu überlegen ob aus Ihrer Sicht noch eine Zusammenarbeit wünschenswert ist. Sollten Sie keine weitere Zusammenarbeit mit XY wünschen, so lassen Sie uns dies bitte wissen."

Für mich bedeutet dies - durch die Blume mitgeteilt - Achtung Gelbe Karte.
Kann anders interpretiert werden.

Da ich seit 2012 mit XY zusammenarbeite und dort in den letzten Jahren immer mehr Geschäft platziert habe, würde eine Kündigung seitens des Pools von heute auf Morgen viel Energie kosten - Umdeckung etc..
Daher fragte ich nach Alternativen und per Telefon wurden mir einige genannt.

Ich habe versucht, den Vorstand von XY zu erreichen und werde dies weiterhin tun, vielleicht bleibt er sachlich und schaltet nicht sofort in den Verteidigungsmodus.
Mir wurde ferner mitgeteilt, dass "Herr [Name ausgeblendet]Ihnen bereits im November 2018 die Sachverhalte genau erläutert. XY hat Ihnen bei Ihrem Anliegen gegenüber dem Versicherer zur Seite gestanden und alles mögliche getan, Ihr Anliegen zufriedenstellend zu klären. Mehrfach hatten wir mit Ihnen Korrespondenz. Wir verstehen Ihr Ärgernis und bedauern, dass wir für Sie nicht zufriedenstellend handeln können."

Dies bezweifele ich, weil zwischen XY und dem Versicherer bei Antragsstellung ein Fehler gemacht wurde. Hierüber habe ich bis heute keine Information erhalten. Da mauert XY. Wahrscheinlich hat XY es selbst verbockt.

Ich weiß nun, dass XY kein verlässlicher Partner im Schadensfall ist. Kenne die Stärken und Schwächen. Nutze XY nur noch als Korrespondenz und Abrechnung. Antrag und Vertrag mache ich nur noch mit dem Versicherer direkt und XY kommt ins CC. XY bietet mir Dienstleistungen, die ich nutze, dafür erhält XY einen Overrider. Ich werde weiter mit dem Pool arbeiten, aber das Ur-Vertrauen ist Futsch. Ich weiß nun, dass der Pool wie ein Versicherer denkt und handelt. Okay. Gut zu wissen. Kein Partner, sondern nur ein Dienstleister - mehr nicht.

So lange ich keine Alternative gefunden habe, bleibe ich mit ein paar Sparten dort.
Ich verstehe Ihre Neugierde Herr [Name ausgeblendet], aber Sie wurden in Ihrer Mail auch vorsichtig: " Bestimmte Pools waren mir von Anbeginn aus guten Gründen suspekt. Einer aus dem Norden gehört dazu ..." Keine Nennung der Unfähigen besser so, wenn hier ALLE mitlesen können.

Wenn Sie gute Erfahrungen mit den Pools gemacht haben, dann können Sie doch für diese hier Werbung machen. Vielleicht nennen Sie sogar den Pool, mit dem ich meine Schwierigkeiten habe. Bis vor einem Jahr habe ich besagten Pool auch gelobt und weiter empfohlen.

Wir als Makler müssen die guten Beispiele nennen und dort unser Geschäft platzieren. Vielleicht schaffen wir es in 100 Jahren, dass Deutschland ein Maklermarkt wird. Man darf ja noch träumen.

Glück auf!
[Name ausgeblendet]      
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Mobil: 0174 - 932 79 10

Fax: (0234) 97 301 59

E-Mail:

[Name ausgeblendet]

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25.01.2019 12:18:01

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

die Frage nach "erweiterter Schadensbearbeitung" durch den Makler, ist ganz
sicher auch der eigenen Existenz geschuldet. Nur wenn ich dem Kunden einen
Mehrwert vermitteln kann, wird er sich für mich entscheiden. Das Honorar
dafür bekommt der Makler aus der Abteilung "großer Bestand durch
Kundenzufriedenheit". Umsonst ist die Arbeit deshalb nicht.

Sehr deutlich muss man den Kunden Ihren Ausspruch:

"So viel zu dem, was man mit Erfahrung für den Kunden leisten kann.
Im Extremfall rettet man so eine Existenz und Arbeitsplätze von
Mitarbeitern."

immer wieder einbläuen. Ihnen ist oft nicht bewusst, dass wir Makler es
sind, die ihre Existenz sichern (nicht der wohlangesehene Steuerberater,
seine Bank oder gar seine Kunden)! Das ist auch der Grund, warum das Image
der Makler nicht gerade positiv ist.

ERFAHRUNG ist das A und O der Kundenbetreuung. Oftmals entschuldige ich
mich (scherzhaft) dafür, dass ich soviel Wissen habe, was halt auch dem
Alter geschuldet ist.

Ein schönes Wochenende

[Name ausgeblendet]

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25.01.2019 12:49:28

Hut ab, Herr [Name ausgeblendet]...

--

[Name ausgeblendet]

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