LV-Steuerpflicht bei VN-Wechsel

31.03.2015 13:56:13

Werte Kollegen,

leider konnte ich im Internet nicht das Ergebnis googlen, deshalb meine
Frage:

VN: Eheann
VP: Ehemann
Beitragszahler: Ehemann

Ehemann möchte nun ein VN-Wechsel auf die Ehefrau [Name ausgeblendet].

VN: Ehefrau
VP: Ehemann
Beitragszahler: Ehemann

alle Verträge vor 2004 abgeschlossen. Restvertragslaufzeit kleiner 12 Jahre.

Was ich bisher herausgefunden habe ist, dass eine Meldung an das
Finanzamt gemacht wird.
Was wird hier mitgeteilt? Der Rückaufswert?
Der Rückkaufswert unterliegt wohl der Schenkungssteuer. Durch den
Freibetrag von 500000 Euro
würde keine anfallen.
Angenommen die Summe wäre höher und es würde ein Restbetrag versteuert
werden müssen, wird das dann sofort vom Finanzamt gefordert oder erst
bei Ablauf/Auszahlung der Versicherung?

Wenn die Ehefrau [Name ausgeblendet]und keine Beitragszahlerin wird, wird dann der
Vertrag steuerpflichtig? Wenn ja, wie viel?
Der Rückkaufswert oder die spätere Auszahlung bei Ablauf?

Wird der Vertrag grundsätzlich durch den VN-Wechsel steuerpflichtig?

Haben Sie eine Information für mich, wo das gut erklärt und nachzulesen ist?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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