Mit MV Kopie des Antrages verlangen

11.01.2007 11:40:27

Sehr geehrte Kollegen,

wir verlangen bei der Vertragsauskunft zu neueren
Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankenversicherung Verträgen mit unserer
Vollmacht nicht nur den aktuellen Stand, sondern öfter auch eine Kopie des
Antrages.

Hintergrund ist der, das 1.) oft Anträge falsch (fehlende Krankheiten etc.)
ausgefüllt wurden = evt. eh kein Schutz 2.) Abweichungen dem Kunden nicht
bewusst wurden 3.) Der Antrag vom Vermittler noch verändert wurde 4.) Im
Antrag oft schneller ersichtlich ist was der Kunde damals genau wollte.

Ähnliches auch im SHU Bereich, wenn das Risiko z.b. falsch aufgenommen
wurde.

Bisher hat das auch wunderbar geklappt, nun schreibt uns ein VR das er nicht
dazu berechtigt wäre uns eine Antragskopie zu senden, da diese im Besitz des
VRs und Vermittlers wäre, und somit ich von diesen beiden eine MV benötigen
würde (hahahaha). Wenn müsste ich mir den Antrag des Kunden geben lassen.

Ich denke, das ist TOTALER Schwachsinn, den der Antrag gehört zu meinem
Kunden, und hier zu seinem vertrag (oft steht ja in der Police : wie
beantragt oder siehe Antrag) und demnach darf ich diesen genauso wie einen
vertragsstand oder Policenkopie (gegen Gebühr) abrufen. Oder?

Verstehen würde ich es noch, wenn argumentiert werden würde, mit Datenschutz
etc. wegen den gemachten Gesundheitsangaben.

Wie sehen Sie das?

Danke.

Mit freundlichem Gruß,

[Name ausgeblendet]

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