PHV +HR +grob Fahrlässig +Regreß
Hallo Kollegen,
Folgende Fragestellung.
Es besteht ein Zweifamilienhaus. Die Wohnungen sind im Treppenhaus nur durch
normale Wohnungstüren getrennt.
Bei A im EG wird eingebrochen weil dieser grob Fahrlässig, über einen
längeren Zeitraum, die Fenster hat offen stehen lassen. Dadurch gelangen die
Einbrecher auch ohne Probleme zu B im OG und räumen die Bude aus.
Frage 1: muss sich B auch die grobe Fahrlässigkeit von A auf den
Versicherungsschutz zurechnen lassen, ich meine ja bzw. es gibt ja nicht
einmal Einbruchspuren und
Frage 2: (erledigt sich zwar wenn 1 = nein) entstehen durch die Ablehnung
gegenüber B zivilrechtliche Ansprüche von B gegen A, wegen dem Fenster
offenlassen, und!!! Würde die PHV von A diese Ansprüche regulieren müssen??
Beide HR's sind (z-Tt.) ohne Verzicht grob Fahrlässig.
Die Frage ist real weil ich auf diese Konstellation gestoßen bin. Viele Dank
schon mal fürs Interesse.
Viele Grüße
[Name ausgeblendet]
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