"Preisnachlässe" bei Immobilienfinanzierungen
01.09.2005 13:02:45
Hallo werte Kollegen,
liegt bei der folgenden Konstellation ein Verstoß gegen das
Provisionsabgabeverbot?
Kunde erhält einen "Discount", d.h. eine Konditionenverbesserung des
Immobiliendarlehens, wenn er sich entscheidet auch die Risiko-LV +
Berufsunfähigkeitsabsicherung beim selben Vermittler abzuschließen.
Vielen Dank!
[Name ausgeblendet]
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