Re:__künftige_Besteuerung_von_LV_?

15.10.2003 14:56:27

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

kann man dies wirklich so pauschal stehen lassen? Zum einen geht es ja nicht nur um Rentenzahlungen, sondern auch um Kapitalabfindungen. Diese bei Auszahlung auf einmal versteuern zu müssen, würde sicherlich auch bei der Anwendung einer z.B. Fünftelregelung die jeweiligen Grenzsteuersätze drastisch anheben.
Zum anderen vertraue ich unseren Politikern nicht wirklich. Entsinnen Sie sich doch einmal an die Freibeträge für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Einst hieß es: wir machen Amnestie, deklariert alles offiziell, dafür setzen wir die Freibeträge drastisch hoch (von 600 auf 6000 DM). Nicht allzulang später (als dann alles offiziell deklariert war) wurden die Freibeträge nicht inflatorisch im Laufe der Jahre nach oben angepaßt, sondern halbiert. Wissen Sie, was mit Freibeträgen für private Vorsorge passiert? Die Pauschalsteuer für eine Direktversicherung wurde in den letzten Jahren auch drastisch von ursprünglich mal 10% (?) auf inzwischen bis zu 30% erhöht - und das obwohl zu jeder Zeit die BAV gefördert werden sollte! Bei Freibeträgen kann man sich vermutlich nur schwerlich auf einen "Bestandsschutz" berufen, der über die komplette Laufzeit gelten soll.
Dazu muß man noch den sozialversicherungsrechtlichen Part bedenken: betrachten Sie die Riester-Rente: hier liegt das Problem (neben vielen anderen) nicht in der nachgelagerten Besteuerung, sondern in der Sozialversicherung. Die Beiträge sind zwar steuerfrei, aber trotzdem sozialversicherungspflichtig. Trotzdem zahlen Sie - weil ja steuerpflichtiges Einkommen - in der Bezugszeit für Ihre Rente als GKV-Kunde noch einmal KV-Beiträge darauf. Wenn diese Regelung bei der geplanten Umgestaltung im LV/RV-Bereich genauso gelten, muß man sich durchaus überlegen, ob die bisherige Regelung für unsere Kunden nicht als viel freundlicher anzusehen ist.

Mit herzlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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