Riester fähig als Hebamme
13.09.2013 12:26:08
Werte KollegInnen,
bei der gestrigen Beratung stellte sich heraus, dass die Hebamme sich nicht bei der Gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig angemeldet hat - dies seit 1999. Somit dürfte zum einen der Anspruch der Riester-Zulagen verfallen
und
das Risiko der Nachzahlungen hoch sein.
Oder wie sehen Sie dies?
Die Hebamme hatte mal einen Anhängselvertrag über ihren Ehemann.
Danke für Antworten!
Glück auf!
[Name ausgeblendet]
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