Riester und GKV

07.11.2005 17:37:14

Sehr geehrte Kollegen,

ich bin gerade dabei - nachdem ich mich bisher fast komplett davor gedrückt hatte - mich mal wieder in die Riester-Rente einzuarbeiten. Klar ist ist steuerliche Förderung mit Zulagen/Sonderausgabenabzug und dafür nachgelagerter Besteuerung. Klar ist auch, dass diese Förderung mit Einführung des AltEinkG zwar gesunken ist, aber im Vergleich zur rein privaten Altersvorsorge an Bedeutung gewonnen hat.

Aber wie sieht das mit der sozialversicherungsrechtlichen Bedeutung aus? Riester gehört steuerlich in die sogenannte Schicht 2 - genauso wie die BAV. Diese ist im Alter KV/PV-pflichtig. Wie sieht das bei Riester aus? Habe mich jetzt komplett durch die Hilfetexte von 5 Angebotsprogrammen gearbeitet und zwei Kollegen befragt - nirgendwo hab ich etwas Verbindliches dazu gefunden. Deshalb hier die Frage: wie werden Riester-Verträge in der Auszahlungsphase sozialversicherungstechnisch behaldelt? Sie die Auszahlungen GKV/PPV-pflichtig oder muss "nur" ESt-Steuer darauf entrichtet werden?
Vielen Dank!

[Name ausgeblendet]

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