Riester- vs. Lichtenstein- Sicherheit
Hallo Kollegen,
Herrn [Name ausgeblendet]'s Ausführungen dürften bezüglich
"keine absolute Sicherheit durch Lichtensteiner-
Police" richtig sein, da selbst die eigenen
"Testate" der Fortuna, Li, schon aufzeigen, dass
Lichtensteiner Recht insbesondere -Vers.-Recht
nicht mit entsprechendem deutschen Recht kor-
respondieren, selbst wenn die Vers. ohne Ver-
mittler direkt in Lichtenstein abgeschlossen
und dort sogar die Original-Police verwahrt
wird.
Vielleicht und hoffentlich erübrigt sich diese
Frage insoweit bald, weil unsere "Sekunden-
Denker" in Berlin auch über eine Art "Konkurs-
Sicherheit" in unserem Lande entscheiden wollen
und in diesem Zusammenhang dann das Lichten-
[Name ausgeblendet]-Modell (wurde übrigens aus der Schweiz
übernommen) eher voll anerkennen werden.
MfG
[Name ausgeblendet]
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