Sachverträge bei Tod
18.10.2005 12:47:57
Von einer Mandantin von uns ist der Mann gestorben. Die Witwe hat die
gemeinsamen Sachverträge bei der R+V auf Grund Todes fristlos gekündigt.
Die R+V schreibt nun, dass das nicht geht und die Witwe nach § 1922 BGB die
Gesamtrechtsnachfolge anzutreten hat und die Verträge bis zum Ablauf zu
zahlen sind.
Kann mir jemand sagen ob dies stimmt oder ob die R+V nur versucht die
Verträge zu halten.
Mit freundlichen Grüssen
[Name ausgeblendet]
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