Sozialversicherg. GKV - betreffend
Guten Morgen,
GKV, das Buch mit den vielen Rätseln, jedenfalls für mich.
Ggf. kann mich jemand von Ihnen aufklären.
Die Ehefrau [Name ausgeblendet]Kunden, sie ist im Rahmen der Familienversicherung
beitragsfrei bei ihrem Mann mitversichert, liefert mir
Kontaktadressen, dafür erhält sie von mir entsprechende finanzielle
"Anerkennung". Allerdings weit unterhalb der zulässigen 430€.
Nun kommt das Problem:
Sie erhält aus div. Geldanlagen ( Aktien ) Dividenden, die, rechnet man
beide Einkünfte zusammen, eben diese magische Grenze von 430€
überschreiten.
Fällt sie nun aus der Mitversicherung heraus, das ist die Frage, die an mich
gestellt wurde, und die ich nicht beantworten konnte.
Ich selbst meine zu wissen, dass Einkünfte aus Anlagen, bis zur Höhe des
Sparerfreibetrages nicht angerechnet werden.
Wenn dies so richtig ist, muss es dann der GKV trotzdem mitgeteilt werden?
Die direkte Frage bei ihrer Krankenkasse scheut sie um keine schlafenden Hunde
zu wecken.
Danke.
[Name ausgeblendet]
Auf diesen Beitrag antworten...