Sozipflicht bei Aufhebungsvertrag

13.12.2005 15:00:51

Hallo Kollegen

Wie ist das bei einem Aufhebungsvertrag mit der Sozipflicht? Konkreter Fall: Frau [Name ausgeblendet]zum 31.12.2005 und erhält dann noch das Gehalt bis zum 01.07.2006 und dann nochmals 2 Jahresgehälter als Abfindung.

Besteht ab dem 01.01.2006 noch Sozipflicht? Ist Sie dann in KV Pflichtig oder Freiwillig oder gar nicht KV versichert?

freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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