Todesfall des VN

08.12.2006 10:26:40

Liebe Kollegen,
ich habe den folgenden Fall.

Der VN ist im Oktober verstorben. Der Allianz Vertreter will die gesamten Verträge auf die Ehefrau [Name ausgeblendet]. Er hat auch dies bezüglich Angebote gemacht.

Die Hausrat Glas und PHV kosten aber 240,-- Euro mehr Beitrag als mein Angebot.

Also ich der VN die Kündigung zum 1.12.2006 geschrieben und die Sterbeurkunde kopiert und mit gesendet.

Nun bekommt die Kundin zu meinem erstaunen zur Hausrat und Glas den folgenden Brief von der Allianz.
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Sehr geehrte Frau,
mit Bedauern haben wir vom Tod unseres Versicherungsnehmers erfahren.
Wir sprechen Ihnen unsere Anteilnahme aus.

Nach §§ 1922 und 1967 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geht eine Erbschaft immer als Ganzes auf den Erben über und somit auch der bestehende Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten.
Eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit, d.h. vor Ablauf des Vertrages, besteht bei Erbfolge nicht.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihre Kündigung deshalb nicht annehmen können.
Um Sie umfassend über den Vertrag sowie die Ihnen und uns hieraus entstehenden Rechte und Pflichten zu informieren, erhalten Sie von uns mit separater Post ein auf Ihren Namen ausgestelltes Dokument.
Mit ihm werden eventuell noch ausstehende Beiträge erhoben.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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