*Unfallversicherung* Geisteskrankheit

02.09.2003 08:49:30

Sehr geehrte Listenteilnehmer/innen und Kollege/n/innen,

in den AUB steht vollmundig zu lesen, dass "Geisteskranke" nicht
versicherungsfähig sind.

Die Tochter einer Kundin ist von Geburt an geistig behindert. Sie kann am
normalen Leben teilnehmen, allerdings nicht lesen und nicht schreiben und
entspricht von Ihrem Entwicklungsstand nicht Ihren heutigen Teenager-Alter.
Die Pflegeversicherung stuft sie in Klasse I ein.

Nun sei es vortrefflich strittig, inwiefern eine geistige Behinderung (m. E.
n. kausal physisch ausgelöst) mit einer Geisteskrankheit (m. E. n.
psychisch) gleichzusetzen sei (mir ist klar, meine Definition habe ich mir
für meine Welt/meinen Fall schöngedacht); die Definitionen laut
rechtsmedizinischer Fachlexika sind nicht hinreichend eindeutig. Ungern
möchte ich es im Schadenfall auf Auslegungen ankommen lassen und die Kundin
(und unsere Haftung für nicht genügende Recherche) ins Leere/Volle laufen
lassen.

Die bisherigen Bemühungen, offen mit dem einen oder anderen Versicherer zu
sprechen, waren nicht hinreichend erfolgreich. Kontrahierung ist überwiegend
nicht gewünscht. Als ich zum Grossangriff starten wollte (- rufen wir alle
an, die nicht bei 3 auf den Bäumen sind -), da erinnerte ich mich an Sie,
liebe Kolleginnen und Kollegen, und hoffe, dass Sie mir vielleicht einen
Versicherer nennen können, der die Gesamtsituation korrekt erfassen kann und
auch einer geistigen Behinderung nicht negativ gegenüber steht.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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