Unfallversicherung Multiple Sklerose (MS)
Hallo Herr [Name ausgeblendet],
hallo Herr [Name ausgeblendet],
hallo Herr [Name ausgeblendet],
die Prüfung der Mitwirkung von Erkrankungen beleibt allen Gesellschaften,
jedenfalls die mir in Europa bekannt sind, vorbehalten.
Selbst ohne Gesundheitsfragen - wo oft alle Vorerkrankungen ausgeschlossen
sind, und dies schon ab der Geburt - gilt das "Kleingedruckte".
Die InterRisk prüft nach Einreichung des Attests, ob schon
Körperteile/Gliedmassen bleibend geschädigt sind und nimmt eventuell
Ausschlussklauseln und/oder Beitragszuschläge auf. Bei besonders schwerem
Krankheitsverlauf kann es zur Antragsablehnung kommen. Die Anrechnung der
Mitwirkung von Krankheiten/Gebrechen erfolgt bedingungsgemäß.
Wichtige Unterschiede!!
Gesellschaften, die nach GDV-Musterbedingungen arbeiten:
Gemäß § 3 der Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 99) nach den
GDV-Musterbedingungen gilt: "Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %,
unterbleibt jedoch die Minderung. -> Ab 25 % wird voll angerechnet.
Abweichungen zu GDV-Musterbedingungen:
Gemäß § 4 AUB - i-MAX der InterRisk gilt: Anrechnung der Mitwirkung von
Krankheiten oder Gebrechen erfolgt bei Invalidität ab 55 % sowie Anrechnung
der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen bei sonstigen Leistungen bei
100 %.
Diese Schwelle, wie Sie es nenne, ist hier bereits sehr hoch und, das ist
meine persönliche Meinung, sehr sehr kundenfreundlich!
Viele Grüße.
[Name ausgeblendet]
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